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fahrtenbuchmethode

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letzte Antwort am 20.02.2023 09:39:18 von t_r_
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kfry
Einsteiger
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Hallo, 

 

ich soll bei einem Mandanten die Fahrtenbuchmethode abrechnen. Ich habe keine Ahnung, wie das erfasst wird. In dem entsprechenden Dokument steht, das LuG die Fahrtenbuchmethode nicht unterstützt. Hat jemand damit Erfahrung?

 

Ich danke schonmal allen Antwortern!

 

kfry

lohnhilfe
Meister
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Nachricht 2 von 11
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Hallo,

 

die Berechnung, wie viele Kosten auf wie viele Kilometer umzulegen sind, müssen Sie zum Jahresende durchführen. Grundsätzlich ist es vielleicht nicht verkehrt, sich das Fahrtenbuch quartalsweise vorlegen zu lassen.

 

Ich mache es im Lohn so, dass ich den Pkw mit aufgrund Mandantenschätzung (x Kosten, y% Privatanteil) ermittelten Beträgen als monatlichen Sachbezug abrechne und dann zum Jahresende das Fahrtenbuch und die Fibukonten auswerte. Gleichzeitig weise ich darauf hin, dass ich spätestens zum 10.1. des Folgejahres das Fahrtenbuch und alle Kosten haben muss, da ich sonst rückwirkend für das ganze Jahr die 1% plus 0,03% abrechnen muss. So klappt es wunderbar.

LG
VM
kfry
Einsteiger
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Nachricht 3 von 11
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Hallo, vielen Dank für die schnelle Antwort. Der grundsätzliche Ablauf ist mir schon klar. Ich weiß nur nicht, wie das im Programm umsetze.

 

kfry

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t_r_
Allwissender
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Hallo,

 

wir nutzen die Datev Dienstwagen-Expertise am Ende des Jahres für die Berechnung und Dokumentation.

 

Im Verlauf des Jahres wird der geldwerte Vorteil des PKW - in der Regel - auf Basis des Vorjahres ermittelt. Gibt es noch kein Vorjahr wird vom Mandanten geschätzt.

 

Als Lohnart kopieren wir uns die Lohnart 2410, ggf. 2x. Dann können wir direkt mit Automatikkonto mit und ohne USt im Lohn buchen. 

 

Anfang des Folgejahres wird davon auf Basis des Fahrtenbuchs aufgerollt. Wir setzen den Termin in der Regel ein paar Tage vor die Januarabrechnung, da wir meistens die Kosten aus der Fibu im Haus holen können.

 

Wie bereits geschrieben, macht es Sinn, das Fahrtenbuch im Verlauf eines Jahres "zwischenzuprüfen".

 

Wir raten in der Regel vom Fahrtenbuch für Arbeitnehmer ab. Wir sind Berater des Arbeitgebers - nicht des Arbeitnehmers - und weisen noch mal auf das Haftungsrisiko hin.

 

Viele Grüße

T. Reich

TN
Fachmann
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Bei uns läuft es ähnlich wie bei @tr , wir erfassen die Schätzung Fahrten Wohnung/1. Tätigkeitsstätte extra. Und wir erfassen das finale Ergebnis monatsweise, weil, falls große Nachberechnungen in nur einem Monat nachgebucht würden, fälschlich die BMG überschritten werden könnte.

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t_r_
Allwissender
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älschlich die BMG überschritten werden könnte

 

Was meinen Sie mit BMG?

 

Und wir erfassen das finale Ergebnis monatsweise,

Das meinte ich mit "aufrollen". Das Ergebnis aus dem Fahrtenbuch wird gezwölftelt, die bisherigen Werte werden ins Minus in den Bewegungsdaten gesetzt und die neuen Werte in die Bewegungsdaten ins Plus. In den Stammdaten werden dann ab Jan. des Folgejahres die Schätzwerte für das Abrechnungsjahr erfasst.

 

 

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_JuliaBorowski_
Aufsteiger
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Ich verstehe nur Bahnhof 😁

 

Wie berechne ich die Kosten, wenn der Mitarbeiter nach Fahrtenbuchmethode abgerechnet werden möchte?

 

Die Fahrten Wohnung/erste Tätigkeitsstätte fallen da nicht mit hinein, oder?

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t_r_
Allwissender
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Berechnung:

 

Gesamtbruttokosten des Jahres / Gesamtkilometer des Jahres lt. Fahrtenbuch * Kilometer für private Fahrten = Privatnutzungsanteil

 

Gesamtbruttokosten des Jahres / Gesamtkilometer des Jahres lt. Fahrtenbuch * Kilometer für Fahrten Wohnung - erste Tätigkeitsstätte = Anteil für Fahrten zwischen  Wohnung- erster Tätigkeitsstätte

 

Das sind die beiden geldwerten Vorteile, einmal für die Privatfahrten und einmal für die Fahrten zwischen Wohnung - erster Tätigkeitsstätte. Dieses Werte sind vom Arbeitnehmer zu versteuern. 

 

Wie oben geschrieben 12tel ich die Werte und berücksichtige sie rückwirkend von 1 - 12 des Jahres. Diesen Wert nehme ich dann auch erst einmal als Schätzbasis für das kommende Jahr. 

 

_JuliaBorowski_
Aufsteiger
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Tausend lieben Dank für die schnelle Hilfe!

 

Manchmal steht man auf dem Schlauch.... 😉

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_JuliaBorowski_
Aufsteiger
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@t_r_  Mit welcher LA rechnest Du die beiden Werte ab?

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t_r_
Allwissender
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Nachricht 11 von 11
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Ich habe die Lohnart 2410 und 2440 kopiert.

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10
letzte Antwort am 20.02.2023 09:39:18 von t_r_
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