Liebe Community,
benötige bitte Hilfe aus dem Schwarmwissen:
Sachverhalt:
Mitarbeiter ist bereits ausgetreten.
Anfang des Folgemonats (seine Endabrechnung war schon gelaufen) kam die Rückmeldung ElStAM für seinen letzten Abrechnungsmonat = St.-Klasse 6
Vermutlich durch gleichzeitige Anmeldung des Versorgungsträgers, der schon geleistet hat.
Zum Abrechnungszeitpunkt wurde mit der vorliegenden St.-Klasse 1 abgerechnet - soweit in Ordnung.
Jetzt stellt sich raus, dass er noch Anspruch auf eine IAP hat durch einen rückwirkenden Tarifabschluss.
Wenn ich ihm jetzt im Monat September die IAP eingebe, berechnet das Programm logisch korrekt die LST für den letzten Abrechnungsmonat mit der Steuerklasse 6 nach und aus der steuer- und sv-freien IAP wird ein hoher 5-stelliger Rückforderungsbetrag.
Zu welchem Datum muss ich den Mitarbeiter nochmal anmelden mit St.-Kl. 1, damit ich die IAP korrekt im Lohnkonto erfasst habe?
Austritt war 30.06.2024
gleichzeitige An- und Abmeldung zum 01.07.2024?????
Danke für Hilfe
@b_b_ schrieb:Liebe Community,
................Sachverhalt:
Mitarbeiter ist bereits ausgetreten.
Anfang des Folgemonats (seine Endabrechnung war schon gelaufen) kam die Rückmeldung ElStAM für seinen letzten Abrechnungsmonat = St.-Klasse 6...........................
Im Austrittsmonat kann i.d.R. die ursprüngliche Steuerklasse beibehalten werden, egal wann (in späteren Monaten des selben Jahres) es zu einer Nachberechnung kommt.
Also am 01.07. den Vormonat manuell auf St.-Kl. 1 zurück ändern, soweit Sie den Sachverhalt hier richtig beschrieben haben.