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ermittelter Stundenlohn Minijob - Mindestlohn Prüfhilfe

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letzte Antwort am 29.09.2022 08:08:33 von anitas
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Theo1
Einsteiger
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Hallo,

ich habe eine Frage zur Mindestlohn Prüfhilfe:

unsere Minijobber werden monatlich zu den tatsächlichen Stunden abgerechnet: also wenn z.B. 20 Stunden im Juli gearbeitet wurden zum Stundenlohn 15,-€  verdient der Mitarbeiter 300,00€.

Die Abrechnung wird manuell in Lodas eingetragen in der Schnellerfassung brutto.  Eventuelle steuerfreie Zuschläge (Sonn-/Feiertag-Nacht) werden ebenso erfasst.

Nun hab ich mir die Prüfhilfe Mindestlohn (92) angesehen: hier wird aber der ermittelte Stundenlohn anhand der in den Stammdaten festgelegten Stunden errechnet. In diesen Stammdaten haben wir eine ungefähre Wochenzahl eingetragen, da dies ja monatlich varriert, also nie immer die gleichen Stunden im Monat gearbeitet werden. Was muss ich ändern, damit der Stundenlohn richtig ermittelt wird?

Danke!

TN
Fachmann
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Nachricht 2 von 9
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Vielleicht liegt das an der Schnellerfassung. Gibt es in Lodas keinen Kalender, in den die tatsächlichen Stunden mit der zugehörigen Lohnart eingetragen werden können?

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DATEV-Mitarbeiter
Sabrina_Simmerlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


handelt es sich bei dem Mitarbeiter um die Entlohnungsform Stundenlohn oder Gehalt?


Je nach Entlohnungsform werden die Stunden für die Mindestlohn Prüfhilfe unterschiedlich ermittelt.
Im Hilfe-Dokument 1080647 haben wir beide Varianten aufgeführt.

Beste Grüße Sabrina Simmerlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Theo1
Einsteiger
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Nachricht 4 von 9
556 Mal angesehen

Die Mitarbeiter bekommen ein festes Gehalt pro Monat , das aber für fixe Monatsstunden , keine Wochenstunden.

Z.B. Eine Vollzeitkraft hat 160 Stunden im Monat fix (Gastronomie,  d.h. es wird an ca 4-5 Tagen pro Woche, je nach Schicht gearbeitet) aber wie gesagt pro Moant 160 Stunden. 

Das wäre z. B. bei einem Monatsgehalt von 2.080€ bei einem Stundenlohn von 13€.

Der Mitarbeiter bekommt aber jeden Monat dieses fixe Gehalt,  Rest durch Überstundenausgleich....

In Lodas ist der Mitarbeiter als Gehaltsempfänger eingepflegt und mit Festgehalt.

Wie muss ich es hier korrekt in Lodas einpflegen, damit der korrekte Stundenlohn ermittelt wird?

 

 

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björn
Experte
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Guten Morgen,

 

ich verstehe Ihr Problem nicht?

 

Wenn der Mitarbeiter jeden Monat für 160 Stunden ein Gehalt von 2.080,00 € bekommt, dann ist das die Basis für den Stundenlohn und Mindestlohn also sprich 13 €. Wenn der Rest durch Überstundenausgleich gezahlt wird dann muss dafür auch der Stundenlohn von 13 € hergenommen werden. Am Stundenlohn selber ändert sich dadurch nichts.

 

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Theo1
Einsteiger
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Mein Problem ist, dass Lodas den Stundenlohn nicht korrekt ermittelt.  Weder bei der Mindestlohn Prüfhilfe, noch bei den stat. Meldungen. Hier wird immer ein niedriger Lohn ermittelt.  

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FrauSmith
Aufsteiger
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Ich denke das Problem ist dass Datev für die Prüfliste die Wochenstunden (Arbeitnehmerstamm bzw.  Mandantenstamm) auf 13 Wochen rechnet. Was ja auch korrekt ist weil nicht jeder Monat gleich viele Arbeitstage hat.

 

 

Was steht bei ihnen als Wochenarbeitszeit?

Wenn da 40 Stunden/Woche steht sind es 173,33 Stunden im Monat.

Ich glaube den Berechnungsformel ist fest und nicht änderbar. 

Für mich ist die Prüfliste auch nur eine Unterstützung. Bei manchen Aushilfen passt die bei uns auch nicht. Das ignorieren wir weil wir ja wissen dass der Stundenlohn nicht den Mindestlohn unterschreitet.

 

 

björn
Experte
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Nachricht 8 von 9
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Haben Sie schon die Einstellungen in den Arbeitszeiten unter den Personaldaten geprüft? Hier kann man auch eine monatliche Arbeitszeit hinterlegen. Ist hier alles richtig eingetragen und passt die hinterlegte wöchentliche AZ zu den 160 Monatsstunden?

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anitas
Einsteiger
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Nachricht 9 von 9
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Hallo @FrauSmith ,

 

ignorieren Sie die Prüfhilfe bei fest Angestellten  auch, wer Mindestlohn bekommt ( zBs. 173,33Std x 10,45 €= 1811 €) aber die hinterlegte freie Tage so fallen, dass die bestimmte Monat mal die gearbeitete Std mehr als 173 Std werden, so aber die Mindestlohn für den Monat unterschreitet ?  

Oder bei dem fall, ab den Monat, wo der Mindestlohn unterschreitet muss ich den Brutto Lohn erhöhen?

 

Dankeschön

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letzte Antwort am 29.09.2022 08:08:33 von anitas
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