abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

elektronische Rückmeldung privater Krankenversicherungsbeiträge ab 2026 für Arbeitnehmer ohne ELStAM

8
letzte Antwort am 03.02.2026 16:29:26 von björn
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
ef
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 9
767 Mal angesehen

Ab 2026 werden die Beträge zur privaten Krankenversicherung zurückgemeldet. Dies scheint soweit zu funktionieren.

 

Wir haben nun einen ausländischen Arbeitgeber ohne Lohnsteuerabzug für den Arbeitnehmer und somit kein ELStAM.

 

Gibt es hierzu schon Erfahrungen?

 

Vielen Dank.

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 9
629 Mal angesehen

Hallo @ef,


entschuldigen Sie bitte die verspätete Rückmeldung.


Ausländische Versicherungsunternehmen und Sozialversicherungsträger tauschen keine Daten mit dem Bundeszentralamt für Steuern aus. Deshalb erscheinen ihre Beiträge nicht in den ELStAM. Der Arbeitgeber entscheidet, ob Arbeitgeberzuschüsse nach § 257 Abs. 2 SGB V oder § 61 Abs. 2 SGB XI steuerfrei sind. Dafür muss der Arbeitnehmer regelmäßig Bescheinigungen vorlegen.


Weitere Informationen finden Sie in unserem Hilfe-Dokument 1048114 - Elektronischer Datenaustausch für private Kranken- und Pflegeversicherung ab 2026.


Hat ein Mitglied der Community bereits Erfahrungen bei einem solchen Fall, die an dieser Stelle geteilt werden wollen?

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
Claudia-
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 3 von 9
605 Mal angesehen

Bei uns gibt es auch diese Fälle. Die Mitarbeiter reichen ihre Versicherungsbestätigung wie früher einfach in Papierform ein und wir tragen es händisch ein.

Solange alles händisch noch geht und für Problemfälle erlaubt ist, ist es rechtens.

 

Sollte das mal abgeschafft werden, dann müsste der AG dem AN den halben AG Anteil im brutto auszahlen.

Der AN müsste diesen versteuern und über seine EST geltend machen, die er sowieso jedes Jahr machen muss wenn er am ELSTAM nicht teilnimmt.

 

 

AG im Ausland

AN in Deutschland ohne Betriebsstätte

0 Kudos
BineM21
Beginner
Offline Online
Nachricht 4 von 9
555 Mal angesehen

Hallo, also bei uns funktioniert es nicht. Ich habe bisher keine einzige Rückmeldung für eine private KV.

0 Kudos
Claudia-
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 5 von 9
538 Mal angesehen

Sind denn die Mitarbeiter alle bei ELSTAM angemeldet?

Wenn ja, dann mal bei den Mitarbeitern nachfragen, ob sie der elektronischen Übermittlung bei ihrer Versicherung widersprochen haben.

 

Wenn nein, dann kann es elektronisch auch nicht funktionieren.

0 Kudos
BineM21
Beginner
Offline Online
Nachricht 6 von 9
530 Mal angesehen

Ja, sind sie. Mittlerweile habe ich eine Meldung gefunden für eine andere Mitarbeiterin gefunden. Für den besagten Mitarbeiter, für den ich die Bestätigung der gemeldeten Beiträge in Papierform vorliegen habe, aber nicht. In der Bestätigung der Versicherung steht ausdrücklich, das die Daten für die elektronische Übermittlung angemeldet wurden. 

0 Kudos
Claudia-
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 7 von 9
525 Mal angesehen

Es gibt wohl 1-2 Versicherungen die wohl noch Probleme mit der elektronischen Übermittlung haben. Glaube mich u.a. an Generali zu erinnern, bin mir aber nicht ganz sicher.

Wenn es technische Probleme mit der Übermittlung gibt, und das scheint es bei dir ja zu sein, da du es schriftlich bestätigt bekommen hast, darfst du die Beträge erstmal händisch eintragen wie die Jahre zuvor um die Abrechnung korrekt durchzuführen.

0 Kudos
BineM21
Beginner
Offline Online
Nachricht 8 von 9
522 Mal angesehen

Ja, danke. So wollte ich das auch handhaben. 

0 Kudos
björn
Experte
Offline Online
Nachricht 9 von 9
516 Mal angesehen

Ja genau die Generali schien bei mir auch nicht in der Lage zu sein, die Daten elektronisch zu übermitteln. Diese wurde auch so auf den Bescheinigungen angegeben.

0 Kudos
8
letzte Antwort am 03.02.2026 16:29:26 von björn
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage