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elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

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letzte Antwort am 16.12.2021 07:28:22 von Kristin_Frohmeyer
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moeller
Einsteiger
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Wir haben uns mit dem Thema der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beschäftigt und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass der Prozess für uns als Lohnabrechner aufwendiger wird.

 

Insbesondere die Tatsache, dass die AU-Daten im Rahmen eines „Pull-Verfahrens“ manuell abgerufen werden müssen, hat uns überrascht. Hier waren wir von einem „Push-Verfahren“ durch die KK ausgegangen. 

 

Lange Rede kurzer Sinn: Wie lange können wir dieses Verfahren rausschieben? Ab wann ist es verpflichtend (01.07.2022)?

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d_kuehn
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 3
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Meines Erachtens gilt die Übergangsregelung bis zum 30.06.2022 nur für die teilnehmenden Arztpraxen. Deswegen müssen die elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen immer abgerufen werden, wenn keine AU-Bescheinigung in Papier vorliegt.

 

DK

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 3 von 3
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Hallo,


voraussichtlich ab 01.07.2022 wird das neue Verfahren für alle Arbeitgeber verpflichtend eingeführt.


In unserem Dokument 1022887 - Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) - Hintergrund halten wir Sie hierzu auf dem Laufenden.

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 16.12.2021 07:28:22 von Kristin_Frohmeyer
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