Hallo liebe Community,
ich verstehe nicht ganz bei der Nebenbuchführung ohne § 37 b.
ich möchte eine Betriebsveranstaltung pauschal buchen mit 25 %.
trage ich es bei dem Absatz ohne % 37b ein oder wie geht das bei einer Betriebsveranstaltung mit übersteigendem Betrag von 110,00 € p.MA?
Treffen mit Bewirtung der MA trage ich bei nach % 37b ein.
Oder trage ich die BV bei Standardwerte mit ausgerechneten 25 % pauschLST und SoLi und KiSt ein?
Bitte helft mir...
liebe Grüße Heli
Hallo,
die Steuerbeträge aus Nebenbuchführung in der Gruppe Pauschale Steuer "ohne § 37b EStG" beziehen sich auf die Versteuerung der eigenen Mitarbeiter. Bei Sachzuwendungen kann "nach § 37b EStG" pauschalversteuert werden.
Weitere Informationen können Sie dem Dokument (9221101) Steuerbeträge aus Nebenbuchführungen entnehmen.
Das Dokument (5303214) Betriebsveranstaltungen abrechnen - Beispiele für Lohn und Gehalt gibt Ihnen Hilfestellung bei der Abrechnung von Betriebsveranstaltungen.
Guten Tag Herr Platz, ich habe ebenfalls eine Frage zu diesem Thema. Also gebe ich dort die Gesamtsumme des zu versteuernden Betrages ein.
Als Beispiel: Kosten der Betriebsveranstaltung: 10.000 / 60 MA =166,66 Euro -110 Euro = 56,66 Euro pro MA
Also würde ich dort 56,66*60 MA = 3.399,60 Euro als zu versteuernde Pauschalsteuer im Reiter "Pauschale Steuer ohne §37b ESTG (für eigene Mitarbeiter) auswählen?
Muss unter dem Reiter "Standardwerte" denn auch trotzdem die Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer eingegeben werden?Oder nur die teilgenommenen MA, oder gar nichts?
Gibt es ggf. Schulungen zum Thema Nebenbuchführung? Mit den vorhandenen Beiträgen komme ich leider nicht zurecht, die hab ich bereits alle gelesen.
Vielen Dank
B. Böing
Hallo,
bitte wenden Sie sich über einen der anderen Servicekanäle an uns, wenn Ihnen die von @Matthias_Platz genannten Dokumente nicht weiterhelfen.
Hallo,
wir erfassen die Zuwendungen Betriebsveranstaltungen über die einzelnen Mitarbeiter
Lohnart 2480 Sachbezug sv- stfrei 110,00 Euro
Lohnart 2401 Betriebsveranstaltung pauschalversteuert den Betrag, der den Steuerfreibetrag übersteigt
die Lohnsteuer wird somit mit 25 % pauschaliert abgerechnet.
Hey, vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Müssen also immer beide Lohnarten angelegt werden, sofern ich über 110 Euro komme?
Ich dachte die 2480 verwende ich NUR wenn ich unter 110 Euro bin und die 2401 NUR wenn ich darüber bin.
Kannst du mir das vielleicht noch beantworten?
LG
Guten Morgen,
nein, müssen nicht, der Übersichtshalber pflege ich beide ein.
Alles klar, super vielen Dank!!