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betriebl. AV - Direktversicherung mit Gehaltsumwandlung Altvertrag!!!

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letzte Antwort am 06.02.2019 14:12:09 von wolfram
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d_henni
Beginner
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Hallo zusammen!

Ich habe seit Januar 2019 eine Mitarbeiterin, die eine Direktversicherung hat aus dem Jahr 1988! Die DV wird mit Pauschalversteuerung nach § 40 b EStG abgerechnet. Die Gehaltsumwandlung beträgt 51,13 €. AG-Zuschuss wird noch nicht fällig, da der Vertrag ja vor Januar 2019 abgeschlossen wurde. Mein Problem ist nun, dass das KV-RV-AV und PV-Brutto nicht um diese 51,13 € gekürzt wird, obwohl sie sozialversicherungsfrei sind!

DATEV schreibt dazu, Beiträge aus laufendem Entgelt umgewandelt seien nicht beitragsfrei! Ich habe schon mit mehreren Krankenkassen gesprochen, das stimmt so nicht. Außerdem habe ich bei anderen Mandanten ebenso Direktversicherungen (alle übrigens mit dem LODAS-Assistenten angelegt), bei denen sehr wohl gekürzt wird um die Höhe des Betrages  der Gehaltsumwandlung. Testweise habe eine Probeabrechnung gemacht und den Haken bei 'Pauschalierung nach § 40 b EStG rausgenommen - und oh Wunder: das KV-Brutto wurde gekürzt. Abrechnen darf ich so selbstverständlich nicht, da die Pauschalierung mit 20 % zwingend vorgegeben ist. Was tun? Wenn die Direktversicherung fällig wird, dann muss sie ja erneut verbeitragt werden, das wäre dann doppelte Verbeitragung - Hilfe? Kennt jemand das Problem?

Dagmar

stefans
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 5
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Moin Moin Dagmar,

was DATEV schreibt ist korrekt. Aus laufendem Entgelt vom Arbeitnehmer umgewandelte Beiträge zu einem pauschalierten Altvertrag sind sozialversicherungspflichtig (siehe auch hier: Direktversicherung / 3.2 Pauschalversteuerung kann Beitragsfreiheit auslösen | Finance Office Professional | Finance | H… )

Wenn Sie die Gehaltsumwandlung mit einer Einmalzahlung anlegen oder als Arbeitgeberzuschuss, erfolgt die Abrechnung über den Assistenten korrekt als sozialversicherungsfrei.

Beste Grüße

Stefan

f_hirt
Einsteiger
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Nachricht 3 von 5
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Hallo,

das ist richtig. Altverträge nach §40 sind bei Umwandlung von laufendem Entgelt beitragspflichtig - nur bei Umwandlung von Sonderzahlungen sind sie beitragsfrei - und diese Direktversicherungen werden bei Auszahlung nochmal verbeitragt. Es gab bereits viele Klagen dagegen aber bisher war keine erfolgreich.

d_henni
Beginner
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Nachricht 4 von 5
333 Mal angesehen

Hallo zusammen,

dann sage ich mal vielen Dank! Ich hätte es nicht geglaubt, und offensichtlich sind die Krankenkassen auch nicht immer auf dem neuesten Stand 😞 …… Das muss ich jetzt nur noch der Mandantin schonend beibringen!

Dankeschön trotzdem!

Dagmar

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wolfram
Aufsteiger
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Vielleicht kann der Mandant die Versicherung von Gehaltsumwandlung auf AG-Finanziert umstellen, dann wäre sie SV-Frei,

oder eben auf Zahlung einmal im Jahr und dann aus dem Weihnachtsgeld umwandeln, hat ein Mandant von uns vorletztes Jahr auch so gemacht.

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letzte Antwort am 06.02.2019 14:12:09 von wolfram
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