Hallo zusammen,
wir haben seit Dez 2023 eine betr. KV für all unsere 38 Mitarbeiter. Wir zahlen monatlich für jeden Mitarbeiter 70Euro für die betriebliche Krankenversicherung.
Nach langem Hin-und Her haben wir nun durch unser Steuerbüro einen Antrag auf Pauschalierung der Lohnsteuer nach §40 Abs.1 Nr.1 EstG gestellt. Dieser wurde auch genehmigt. Der Antrag wurde uns vom Steuerbüro nahegelegt.
Da ich erst seit knapp einem Jahr die Lohnabrechnungen bei uns im Unternehmen mache (Lodas, Datev Einstiegskurse absolviert, aktuell 38 Mitarbeiter) ist das ganze Thema trotzdem sehr neu für mich und nun wollte ich erfragen, was sich hierbei für die AN sowie uns als Arbeitnehmer ändert.
Kann mir das jemand in einfachen Worten erklären?
Vielen Dank
Hallo @K-Krnbrgr-2022,
rechtlich können wir diesen Sachverhalt nicht beurteilen.
Wie wurde die betriebliche Krankenversicherung bisher steuerlich abgerechnet?
Hast du es mittlerweile umgesetzt?
Hallo Zusammen,
auch bei mir landete das Thema und zunächst war angedacht nach §37 zu pauschalieren. Zwischenzeitlich wurde jedoch entschieden, dass Pauschalierung nach §40 erfolgen soll.
Kann eine reine Pauschalierung über die Abrechnung LODAS erfolgen? Falls ja, wie stelle ich dies ein und muss im Vorfeld die Pauschalierung beim Finanzamt beantragt werden?
Vorab vielen Dank für jegliche Erfahrungswerte.
Viele Grüße