Hallo!
Ich habe eine Frage zum bAV für einen Gesellschafts-Geschäftsführer: Ab 01.03.2025 soll für den Gesellschafts-Geschäftsführer eine arbeitgeberfinanzierte bAV gezahlt werden.
Dieser Sachverhalt ist für mich vollkommen neu.
Wie muss ich diese bAV anlegen?
Des Weiteren soll für Januar und Februar 2025 bereits ein steuerfreier Arbeitgeber-Zuschuss auf diese Versicherung gezahlt und mit der Lohnabrechnung abgerechnet werden?
Ist dies möglich? Und wie kann ich dies in DATEV Lodas anlegen.
Für Hilfe wäre ich sehr dankbar
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
so wie ich das verstehe, soll die BAV rückwirkend ab 01/2025 angelegt werden. Daher würde ich diese BAV im Monat 01/2025 rückwirkend eingeben, ganz normal wie bei jedem anderen Mitarbeiter auch. Der Gesellschafter-Geschäftsführer erhält diese BAV arbeitgeberfinanziert, daher mußt Du nur den kompletten Betrag unter Arbeitgeberanteil einpflegen, kein Gehaltsverzicht und kein AG-Pflichtzuschuss. Das Programm rechnet automatisch, ob sv- und steuerpflichtig und berücksichtigt auch die Steuerfreigrenze. Vermutlich hat der Gesellschafter-Geschäftsführer ohnehin Personengruppenschlüssel 900, so dass der Beitrag nur versteuert werden muss, wenn der Freibetrag überschritten wurde.
Da der Beitrag einer BAV meistens per Lastschrift abgebucht wird, brauchst Du ja vermutlich auch keine Überweisung einschlüsseln.
Probier es einfach mit der Probeabrechnung aus.
Viel Erfolg
Bitte auch prüfen, ob vorab in einem Gesellschafterbeschluss (bzw. im GF-Vertrag) eine Erlaubnis für eine solche bAV vereinbart ist.
I. d. R. sind die Beiträge für solche baV für GGF über dem Freibetrag.
Berücksichtige, dass der Freibetrag zuerst voll ausgeschöpft wird und danach erst pflichtig, d. h. dass z. B. bis 4/25 sv-frei, in 5/25 sv-frei + sv-pfl. und ab 6/25 sv-pfl. abgerechnet wird.
Vielen Dank für die Antwort.
Ich habe die bAV so erfasst. Ich verstehe jetzt nur nicht, dass diese mit der Lohnart 900 steuerpflichtig abgerechnet wird. Die Beitragsbemessungsgrenze wird nicht überschritten.