Hallo zusammen,
bei einem Mandanten, welcher die Gehälter erst zum 10. des Nachmonats auszahlt, wurde bei einer Mitarbeiterin die Zahlweise der bAV zum 01.12.2023 von monatlich auf jährlich umgestellt.
Ich bin mir nun unsicher, ob ich das bereits in der Abrechnung für November oder erst in der Dezemberabrechnung berücksichtigen soll.
Der Beitrag wird nicht abgebucht, sondern mit den Gehältern überwiesen.
Wie würdet Ihr das handhaben?
Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe!
Würde ich beim Anbieter anrufen und nachfragen. Aus dem Bauch heraus würde ich aber November sagen, die Dezember-Abrechnung (und Überweisung) ist ja erst zum 10. Januar, das dürfte zu spät sein und für böse Briefe sorgen.
Und in der FIBU vielleicht mal prüfen, welche BAV bisher monatlich wann gezahlt wurde...
Also der Anbieter war mir überhaupt keine Hilfe. Wäre jetzt zu umfangreich, das zu schreiben, was er mir erzählt hat, aber war zwecks der Beitragszahlung keine große Hilfe. Ich hatte auch den Eindruck, dass er nicht wirklich weiß, um was es geht.
Die Beiträge werden immer zum 10. des Nachmonats mit den Gehältern überwiesen. Bei Abschluss der bAV kam auch erstmal eine Mahnung, weil die Überweisung so spät erfolgte. Seitdem läuft es einfach durch.
Darum würde mir mein Bauchgefühl sagen, dass ich es erst im Dezember ändere, aber sicher bin ich mir nicht.
@diana76 schrieb:Die Beiträge werden immer zum 10. des Nachmonats mit den Gehältern überwiesen. Bei Abschluss der bAV kam auch erstmal eine Mahnung, weil die Überweisung so spät erfolgte. Seitdem läuft es einfach durch.
Darum würde mir mein Bauchgefühl sagen, dass ich es erst im Dezember ändere, aber sicher bin ich mir nicht.
Normalerweise werden bAV im Voraus, also am Anfang des Monat für den lfd. Monat gezahlt.
Wenn bereits im ersten Monat nachträglich gezahlt wurde, dann ist der Beitrag zum 10.12.23 noch für November und ich würde auch erst im Dezember umstellen.
Würde mit 12/2023 dann zum 10.01.2024 für 2024 komplett gezahlt werden?