Guten Tag.
Ich habe mich bereits durch andere Threads zu diesem Thema gelesen und auch die Dokumente im Hilfe-Center, finde aber keine Lösung für mein Problem.
Ich habe ab 03/2022 einen neu abgeschlossenen bAV-Vertrag abzurechnen (Direktversicherung).
Insgesamt fließen monatlich in die bAV EUR 300,00, die sich wie folgt zusammensetzen sollen:
Pflichtzuschuss AG EUR 31,50 (tats. SV-Ersparnis (=10,5 % aus EUR 300,00 da über der BBG-GKV aber unter der BBG-RV)
weiterer Zuschuss AG EUR 40,00 (ist dieser tatsächlich sv-/lst-frei?)
Entgeltumwandlung somit noch EUR 228,50
Bei der Probeabrechnung werden die beiden Zuschüsse richtig ausgewiesen, die Entgeltumwandlung mit EUR 268,50 aber um 40 EUR zu hoch.
Im Nettobereich werden dann auch nur die EUR 268,50 abgezogen, nicht die EUR 300,00.
Wo liegt hier mein Fehler bei der Erfassung?
Gruß
M. Wolf
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Welche Eingabe haben Sie gemacht?
Der weitere AG-Zuschuss ist immer oben drauf. Wenn die 40 € ein fester freiwilliger Beitrag ist, dann ist die Entgeltumwandlung nur 260,00 € (+ 40 € = 300,00 €).
Jetzt zum Anfang des Jahres bleibt alles st-/sv-frei. Erst wenn die jährliche Freigrenze erreicht ist, wird es sv-pflichtig.
Der AG-Anteil ist nicht im Gesamtbrutto enthalten, deshalb wird dieser auch nicht abgezogen.
Ich habe den Vertrag mit Hilfe des Assistenten angelegt und folgendes hinterlegt:
AG-Pflichtzuschuss 10,5%
Arbeitgeberanteil EUR 40,00 (fester freiwilliger Betrag)
Entgeltumwandlung EUR 300,00
-> Muss ich hier dann als Entgeltwandlung tatsächlich nur EUR 260,00 erfassen? Dann sieht die Probeabrechnung so aus:
Wäre das so korrekt?
Danke für den Hinweis, dass der AG-Anteil nicht im Gesamtbrutto ausgewiesen und daher nicht abgezogen wird. Das hatte ich tatsächlich übersehen. Da fürchte ich nur, dass das zu Rückfragen des MA führen wird, denn so sieht es zumindest auf den ersten Blick so aus, als würden nur EUR 268,50 bzw. EUR 232,70 in den Vertrag eingezahlt....
Dies sieht gut aus. Insgesamt 300,00 €. Passt. Die Rückfrage kommt immer. Im Grunde kann nur der Mitarbeiter bzw. AG, der die Überweisung vornimmt bzw. die Kontoauszüge kontrolliert bestätigen, dass wirklich 300 € gezahlt werden.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung - das hat mir wirklich sehr geholfen. Jetzt können weitere Verträge gerne kommen 😉.
Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag.
Gruß
M. Wolf
Hallo,
wie lege ich einen bAV Vertrag an, wenn der Mitarbeiter über der BBG in allen Zweigen liegt?
Bei dem Mitarbeiter wird ja demnach nur das Gehalt umgewandelt, ohne einen Pflichtzuschuss.
Ich habe das Lohn und Gehalt mit folgenden Lohnarten angelegt:
Wäre das so richtig? Ich bin mir irgendwie nicht sicher.
Hallo,
sieht gut aus.
Viele Grüße
T. Reich
Danke 😊