abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

bAV Arbeitgeberzuschuss Aufstockung Beitrag oder Reduzierung Gehaltsumwandlung

9
letzte Antwort am 22.01.2022 13:07:26 von AK48599
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
ik_wk
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 10
252 Mal angesehen

Guten Morgen,

 

ich habe einen Mitarbeiter, der eine DV hat. Lt. Versicherung kann für den AG-Zuchuss der Beitrag um 15 % erhöht werden. Hier bedarf es nur eine neue Entgeltumwandlungsvereinbarung.

 

Meine Frage ist, muss ich das dann machen oder kann ich auch den Gehaltsverzicht um die 15 % reduzieren und der AG zahlt dann den Zuschuss. 

 

VG I. K.

Payroll
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 10
246 Mal angesehen

Guten Morgen,

 

nach meinem Kenntnisstand sollte diese Frage zwischen dem Versicherungsunternehmen und der versicherten Person geklärt werden.

 

Beste Grüße!

eddy2410
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 10
212 Mal angesehen

Gute Frage, laut Gesetz sollen 15 % auf den umgewandelten Betrag vom Arbeitgeber gezahlt werden. Das lässt beide Optionen offen (entweder zusätzlich oder indem man den umgewandelten Betrag reduziert).

 

Meiner bescheidenen Meinung nach müssen die 15 % nur zusätzlich gezahlt werden, wenn etwas derartiges in der Entgeltumwandlungsvereinbarung steht.

 

Aber falls jmd. eine bessere Idee hat, bin ich offen für Vorschläge.

0 Kudos
LuGFan
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 10
182 Mal angesehen

Wenn die Versicherung sich bereit zeigt, die Police zu ändern und den Beitrag "aufzustocken" wird es wohl auf eine sogenannte Umwidmung hinauslaufen. Dies würde bedeuten, dass statt des damals vereinbarten Rechenzins nun der aktuelle Rechenzins angewandt wird.

 

Ein Riesenverlust also ggf.

0 Kudos
Payroll
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 5 von 10
173 Mal angesehen

Hallo LuGFan,

 

ich höre zum ersten Mal, dass bei einer Aufstockung der Rechnungszins angepasst wird.

 

Ist dies gängige Praxis oder eine Vermutung?

 

Beste Grüße!

0 Kudos
LuGFan
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 6 von 10
166 Mal angesehen

Meiner Kenntnis nach geschieht das immer dann, wenn die Police umgewidmet wird.

 

Ob eine Aufstockung eine Umwidmung hervorruft, würde ich immer mit der Versicherung klären.

0 Kudos
CVolz
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 7 von 10
145 Mal angesehen

Laut Seminar der Techniker sei der Sinn der Sache, die 15% on top zu zahlen.  Die Berechnung "in Hundert " oder "aus Hundert " sei nur die "Notlösung ", wenn eine Aufstockung oder ein Neuabschluss in Höhe der 15% nicht möglich sei.

0 Kudos
eddy2410
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 8 von 10
129 Mal angesehen

Ok, und wie hat sich denn die Techniker dazu geäußert, dass durch den AG-Zuschuss die Pauschalierungsgrenze bei Direktversicherungen < 2005 überschritten wird? Dadurch würde der gesamte Beitrag steuerpflichtig wären und das Konzept dahinter wäre ruiniert.

0 Kudos
Tags (1)
CVolz
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 9 von 10
125 Mal angesehen

Ich weiß gar nicht mehr,  ob das thematisiert wurde.  Aber das Webinar nebst FAQ kann man hier nachschauen:

WEBINAR TK

 

 

0 Kudos
AK48599
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 10 von 10
112 Mal angesehen

Guten Tag,

 

normalerweise muss der Arbeitgeber-Zuschuss mit dem Versicherungsunternehmen und dem Versicherungsnehmer geklärt werden:  Weil viele Verträge betroffen sind, wird es wohl dauern bis alle Verträge wegen der neuen Regelung angepasst sind.  Eine praktische Lösung ist es,  die Insich-Berechnung zu machen und dem Arbeitnehmer dies mitzuteilen. Wenn er nicht damit einverstanden sein sollte, dann sollte er sich mit dem Versicherungsunternehmen in Verbindung setzten. Die Versicherungen bestehen nämlich auf den Betrag, der vereinbart wurde, und akzeptieren  aus meiner Erfahrung heraus keine  "Überzahlungen", weil jede Beitragserhöhung deren Kalkulation verändert. Dem Gesetzgeber ist es wichtig, dass der Arbeitnehmer die eingesparten Sozialversicherungsbeiträge bekommt und das ist  mit der Insich-Berechnung gewährleistet.  Vermutlich werden wir im Jahr 2022 etliche Lohnabrechnungen dementsprechend korrigieren dürfen. 

 

Gruß
AK

0 Kudos
9
letzte Antwort am 22.01.2022 13:07:26 von AK48599
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage