Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Arbeitgeberpflichtzuschuss ab 2022. Ich habe eine Direktversicherung von 2009. Hier werden € 57,31 vom Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung getragen und der Arbeitgeber zahlt € 46,55 dazu.
Der Betrag von € 46,55 übersteigt den Arbeitgeberpflichtzuschuss von 15%. Muss ich hier überhaupt etwas ändern?
Viele Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Unser letzter Stand ist, dass das von der Umwandlungsvereinbarung abhängt.
Wenn in der Umwandlungsvereinbarung vermerkt ist, dass der AG-Zuschuss in Höhe von € 46,55 aufgrund eingesparter SV-Beiträge gezahlt wurden brauchen die 15% nicht gezahlt werden.
Wenn die € 46,55 ohne einen solchen Vermerk gezahlt wurden, müssen 15% auf die Umwandlung gezahlt werden.
Ich fürchte jedoch, dass die Sache noch nicht abschließend im Detail geklärt wurde...
Hallo,
leider können wir dies nicht final beurteilen.
Bitte klären Sie direkt mit der Versicherung, ob der Pflichtzuschuss durch den bereits gezahlten AG-Zuschuss abgedeckt ist.
Diese Info gab es auch in einem Webinar der Techniker KK.