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bAV Altvertrag Berechnung steuerfreier Betrag 8% Beitragsbemessungsgrenze

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letzte Antwort am 21.10.2020 14:16:23 von Schmitz2
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Schmitz2
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Es gibt eine "alte" Direktversicherung - hier ist Ende 12/2017 erfasst und diese wird auch seit dem nicht mehr abgerechnet.

 

 

Es wurde 1 neuer bAV abgeschlossen und es gibt noch einen seit 2011 bestehenden Vertrag (zusammen 6.000,00 € (mtl. 500,00) die 8% =6.624 werden also eigentlich mit den beiden neuen Verträgen nicht überschritten.

 

Für die Berechnung des steuerfreien Betrages werden aber jetzt die 1.600,00 € aus dem 12/2017 ausgelaufenen Vertrag mit einbezogen. Es wird daher jetzt im Oktober ein Teil steuerpflichtig abgerechnet. Ist das richtig so, das hier der bereits ausgelaufene Vertrag mit berechnet wird obwohl für diesen keine Zahlungen mehr geleistet werden?

 

Ich denke nein, weiß aber auch nicht wie es anders geschlüsset werden kann, so dass dieser Vertrag nicht mit eingerechnet wird.

 

cro
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Ich persönlich würde den Altvertrag löschen, da eine Bearbeitung/Veränderung mit LuG nicht mehr möglich ist.

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Schmitz2
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Schmitz2_0-1603265900375.png

 

Das würde ansonsten vermutlich eine Nachberechnung der Vj. auslösen

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cro
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OK, geht wohl nicht. NB 2017 und älter geht nicht. Sind neben dem Vertragsende in 2017 auch alle Beiträge ab 2018 auf 0 €? Und bin dann leider raus.

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Schmitz2
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Ich habe die Beträge auch schon auf 0,00 geändert, kommt aufs Gleiche raus.

 

Danke schon mal.

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t_r_
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Haben Sie das rechnerisch nachvollzogen, dass der alte Vertrag berücksichtigt wird? Grundsätzlich berücksichtigt das Programm ja nur die abgerechneten Beiträge aus dem aktuellen Jahr.

 

Wenn ja, dann sollten Sie SK mit Datev machen, da dann etwas nicht stimmen kann. 

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Schmitz2
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Natürlich habe ich das rechnerisch nachvollzogen. Die Differenz, liegt genau in dem Betrag des Altvertrages. Dieser mindert in diesem Fall die 8% - wird also von den 6.624,00 € abgezogen. Das wäre auch richtig, wenn dieser Altvertrag noch weiterlaufen würde.  Das ist aber hier nicht der Fall, weil er schon 12/2017 ausgelaufen ist.  Somit müssten 2020 ja eigentlich die 6.624,00 steuerfrei bleiben - es werden aber nur die 6.624,00 ./. Altvertrag steuerfrei abgerechnet.

 

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t_r_
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Vielleicht habe ich jetzt einen Knoten im Kopf?!

 

Wenn ich 10 Monate á 500,00 Euro rechne, komme ich auf 5.000,00 Euro. Selbst wenn ich jetzt die 1.600,00 Euro aus dem Altvertrag dazu rechne, bin ich erst bei 6.600,00 Euro und damit noch unter den 8%.

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Schmitz2
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Ja genau, also müsste doch alles steuerfrei sein. Datev rechnet aber einen Teil ab Oktober steuerpflichtig ab - das ist ja das Problem .....

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t_r_
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Da selbst mit Altvertrag die Grenze noch nicht überschritten wird, könnte das Problem an einer anderen Stelle liegen, nicht beim Altvertrag.

 

Das erschwert das Suchen des Problems. Was sagt den der Hinweis-/Fehlertext?

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Schmitz2
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Also zusammen mit dem Altvertrag wird die Grenze von 6.624,00 schon überschritten, aber der Altvertrag darf hier meiner Meinung nach nicht mit einbezogen werden, da schon ausgelaufen und für diesen keine Beiträge mehr gezahlt werden.

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t_r_
Allwissender
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Nein, wird Sie nicht.

 

10 x 500,00 = 5.000,00

1 x 1.600,00 = 1.600,00

 

Gesamt = 6.600,00 < 6.624,00.

 

 

 

 

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Schmitz2
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ok, sorry oben hat sich ein Tippfehler eingeschlichen, der alte bAV liegt bei 1.700,00  es werden jetzt 76,00 € steuerpflichtig abgerechnet also 6.624,00 ./. 1.700,00  =  verbleiben 4.924,00  (5.000 - 4.924 = 76,00 steuerpflichtig im Oktober) und im November die vollen 500,00

 

SK an Datev wurde bereits gestellt

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letzte Antwort am 21.10.2020 14:16:23 von Schmitz2
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