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abfindung als sachbezug

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letzte Antwort am 20.12.2023 10:52:57 von Sophie_Hümmer
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metzger
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Wenn ein Mitarbeiter im Aufhebungsvertrag stehen hat, dass die Übergabe des Jobrades in sein Eigentum ein Teil der Abfindung ist, kann ich dann den Wert des Rades als Lohnart 4330 abrechnen, da es ja ein Sachbezug ist ?

Die zusätzliche Geldleistung dann als LA 4310 ?

Würdet ihr so verfahren ?

cro
Experte
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Nachricht 2 von 4
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Versuchs mal. Die Abfindung ist betraglich festgestellt! Darin ist das Jobrad enthalten! Dann muss doch nur noch ein Nettoabzug über den Rest-/Teilwert des Jobrades als Ertrag für den Arbeitgeber die Nettoauszahlung entsprechend mindern?!

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metzger
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 4
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Nein, so sehe ich das nicht. Der Mitarbeiter bekommt z.B. 1000 € Abfindung. Zusätzlich darf er das Jobrad mit Restwert 3000 € behalten. So steht es in der Aufhebungsvereinbarung. Ich hätte jetzt die 1000 € wie eine klassische Abfindung mit LA 4310 gebucht und das Jobrad mit LA 4330, weil dies ja einen echten Sachbezug darstellt.

Oder wie wäre es korrekt ?

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DATEV-Mitarbeiter
Sophie_Hümmer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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356 Mal angesehen

Hallo,

als DATEV können wir hierzu keine rechtliche Auskunft geben.

Aber vielleicht kann hier noch ein Teilnehmer aus der Community unterstützen?

Beste Grüße Sophie Hümmer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 20.12.2023 10:52:57 von Sophie_Hümmer
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