Hallo zusammen,
wir haben einen Mandanten mit Hauptbetrieb und Zweigniederlassung.
Nun sind wir gerade dabei, das lohntechnisch abzuwickeln. Einrichtung ist grds. kein Problem.
Es stellt sich dabei aber folgende Frage:
Wir haben 2 Buchhaltungen, 1 für Hauptbetrieb, 1 für Zweigniederlassung.
Wie kann man Lohn-Buchungsbelege für beide Betriebe erzeugen?
Und: Wenn ein MA in beiden Betrieben arbeitet, wie geht das dann abrechnungstechnisch?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
bei uns gibt es das auch alles, jedoch nur mit einer Buchhaltung für beide Betriebsstätten.
Wir haben das über die Einrichtung von Kostenstellen geregelt.
Die Verteilung der Kosten der Mitarbeiter wird auch prozentual über die Kostenstellen gebucht.
Da es sich ja um einen Mandanten mit zwei Betriebsstätten handelt, weiß ich leider nicht, ob man zwei Buchungslisten bekommen kann. Ich glaube es allerdings nicht.
Viele Grüße
Sailor
Hallo,
ich habe jetzt auch eine Buchungsliste gefunden, die pro Kostenstelle bucht. Sie finden Sie im DALY unter Standardauswertungen-
Personalwirtschaft-
RZ-Lohn-
Finanzbuchführung-
Buchungsbeleg
Nach Erstellung des Buchungsbelegs können Sie am rechten Bildschirmrand unter dem Punkt: Berichte
die Buchungsliste pro Kostenstelle, pro Mitarbeitergruppe oder pro Mitarbeiter umgestalten lassen.
Viele Grüße
Sailor
Vielen Dank!
Hallo,
noch einmal kurz zu Verständnis, Sie rechnen einen Gesamtbetrieb über Lodas ab und wollen dann den Buchungsbeleg in zwei Buchhaltungen aufteilen?
Alternativ zu Daly könnten Sie mal den Export aus Auswertungen Personalwirtschaft in Unternehmen online ausprobieren. Dort erhalten Sie direkt eine csv-Datei, die sich in die Fibu importieren lässt und/oder vorher in Excel bearbeiten.
Die nicht benötigten Buchungen könnten Sie dann im Buchungsvorlauf nach Import in die jeweilige Fibu löschen oder vorab in Excel entsprechend anpassen.
Viele Grüße
T. Reich
Hallo,
der Buchungsbeleg kann nur pro Mandant erzeugt werden.
Vielleicht stellt die Aufteilung über Kostenstellen, wie von Sailor beschrieben, für Sie eine Lösung dar.
Alternativ müssten Sie beide Beschäftigungsbetrieb in separaten Mandanten abrechnen und z.B. die Lohnsteueranmeldung konsolidieren.