Hallo,
bei einem Arbeitnehmer, der ausschließlich zuhause arbeitet (keine Fahrten Wohnung Arbeitsstätte) soll als Sachbezug eine Straßenbahnkarte gezahlt werden. Diese kostet aber 57€.
3 Nr.15 EStG scheidet nach meiner Meinung aus, da keine Fahrten Wohnung Arbeit vorliegen (daher kein Jobticket)
Kann der Arbeitnehmer 7€ zuzahlen um die 50€ Grenze zu halten und trage ich das in LuG ein.
Grüße und Danke
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Als AG würde ich hier die Kosten fürs Deutschlandticket übernehmen. Fall erledigt aus meiner Sicht. Aber ich lerne heute bestimmt, warum das nicht geht 😬.
Das passt derzeit gut. Wenn aber nur 2 Euro Preiserhöhung kommen geht es nicht mehr. Das soll es aber auch noch gehen.
@schöni schrieb:
Wenn aber nur 2 Euro Preiserhöhung kommen geht es nicht mehr.
Warum? Als AG kann ich doch dem AN anbieten, was ich will? Dann fragt sich nur, wer was versteuern muss oder ob es Wege gibt, wo man als AG alle Kosten übernehmen kann. Es gibt ja noch mehr Wege als einen Sachbezug. Sollte sich positiv in der Mitarbeiterloyalität ausmachen.
15.
Zuschüsse des Arbeitgebers, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr (ohne Luftverkehr) zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4a Satz 3 sowie für Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr gezahlt werden.2Das Gleiche gilt für die unentgeltliche oder verbilligte Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel im Linienverkehr (ohne Luftverkehr) für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4a Satz 3 sowie für Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr, die der Arbeitnehmer auf Grund seines Dienstverhältnisses zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn in Anspruch nehmen kann.
Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr (ohne Luftverkehr) zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4a Satz 3
und
sowie für Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr gezahlt werden.
Linienverkehr schließt auch Personenfernverkehr mit ein, wenn es sich um Fahrten Whg/Arb handelt.
Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr sind z.B. deine Straßenbahnfahrkarte. Da gibt es keine Beschränkung auf Fahrten Whg/Arb.
Siehe auch im Lohnsteuer-Handbuch Nummer 2:
https://ao.bundesfinanzministerium.de/lsth/2023/B-Anhaenge/Anhang-17a/anhang-17a.html
Perfekt.
Man muss eben genau lesen.
Dann geht es für die Straßenbahn als Jobtickt auch ohne Fahrten Wohnung Arbeit.
Hallo pogo,
und wie lautet jetzt ihr Fazit für den Fall des Fragestellers?
Da das Deutschlandticket nicht nur für den Nah-, sondern auch für den Fernverkehr genutzt werden kann UND keine Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte vorliegen, kann zwar das Straßenbahnticket in Höhe von mehr als 50 € steuerfrei erstattet werden, die Kosten für das 49-€-teure Deutschlandticket aber nicht?
Damit läge metalposaunist mit seiner Vermutung richtig, dass und warum sein Vorschlag nicht geht ...
Verwirrte Grüße und einen schönen Nachmittag.
@lohnexperte schrieb:Hallo pogo,
und wie lautet jetzt ihr Fazit für den Fall des Fragestellers?
metalposaunist hat das Deutschlandticket in den Raum geworfen, nicht der Fragesteller, der es dann nur als vage Möglichkeit aufgenommen hat. 😉
Da das Deutschlandticket nicht nur für den Nah-, sondern auch für den Fernverkehr genutzt werden kann
Kann es doch gar nicht. Du kommst damit zwar durch Deutschland, aber nur im ÖPVN und Regionalverkehr, nicht im Fernverkehr.
UND keine Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte vorliegen, kann zwar das Straßenbahnticket in Höhe von mehr als 50 € steuerfrei erstattet werden, die Kosten für das 49-€-teure Deutschlandticket aber nicht?
Doch, das Deutschlandticket kann auch bezuschusst werden, da kein Fernverkehr nutzbar ist.
@schöni schrieb:
Wenn aber nur 2 Euro Preiserhöhung kommen geht es nicht mehr.
Zumindest für 2024 ist Ruhe im Karton 📦: Deutschlandticket: Preis bleibt dieses Jahr bei 49 Euro