Hallo zusammen, ich habe hier ein Thema, das ist etwas tricky. Wir haben Dienstfahrzeuge welche nicht privat genutzt werden dürfen. Nun möchte ein Mitarbeiter das Fahrzeug auf eigene Kosten mit einer Sonderausstattung ergänzen. Wir würden ihm den Mehrbetrag des Leasings von seinem Gehalt abziehen. Soweit ich weiß darf das nur Netto passieren. Kann mir jemand weiterhelfen?
Lieben Dank.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Elke,
wenn das private Nutzungsverbot steuerlich wirksam ausgesprochen bzw. vereinbart wurde, bleibt es auch mit dieser Sonderausstattung so. Diese wird dann nur im Rahmen von Dienstfahrten genutzt. Natürlich kann vereinbart werden, dass der Arbeitnehmer diese Zusatzausstattung entgeltlich nutzt. Ich würde einfach einen Nettoabzug einrichten, der gleich als umsatzsteuerpflichtiger Erlös in der Fibu verbucht wird. Das ist es dann schon.
Viele Grüße
Martin Seemann
Wieso kein Gehaltsverzicht beim Bruttolohn, beim Firmenwagen geht das ja, ggf. auch in der Konstellation, müsste man mal überprüfen.
Hallo Martin, vielen Dank, so denke ich es mir auch. Der MA wünscht es sich anders aber ich denke das dürfen wir nicht.
Hallo,
rechtlich können wir Sie hierzu nicht beraten.
Bitte halten Sie Rücksprache mit dem zuständigen Finanzamt.
Hallo @GLH ,
@GLH schrieb:Wieso kein Gehaltsverzicht beim Bruttolohn, beim Firmenwagen geht das ja, ggf. auch in der Konstellation, müsste man mal überprüfen.
Ausnahmsweise ist beim Sachbezug für die private Nutzung von Dienst-Kfz die private Zuzahlung im Rahmen eines Bruttoabzuges möglich, um den in den Bruttobezügen ausgewiesenen Sachbezug entsprechend, maximal jedoch auf Null, zu kürzen.
Wenn es aber keine Privatnutzung gibt und damit auch keinen Bruttobezug, kann dieser auch nicht durch Bruttoabzüge gemindert werden, weil sich sonst ein negatives Brutto (bzgl. des Sachbezuges) ergäbe.
So zumindest mein Verständnis dieses Sachverhaltes.
Vielen Dank, so sehe ich es auch.