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Zuzahlung zu einem Dienstwagen OHNE private Nutzung

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letzte Antwort am 03.04.2025 07:57:44 von Elke73
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Elke73
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Hallo zusammen, ich habe hier ein Thema, das ist etwas tricky. Wir haben Dienstfahrzeuge welche nicht privat genutzt werden dürfen. Nun möchte ein Mitarbeiter das Fahrzeug auf eigene Kosten mit einer Sonderausstattung ergänzen. Wir würden ihm den Mehrbetrag des Leasings von  seinem Gehalt abziehen. Soweit ich weiß darf das nur Netto passieren. Kann mir jemand weiterhelfen?

Lieben Dank.

MartinSeemann
Aufsteiger
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Hallo Elke,

wenn das private Nutzungsverbot steuerlich wirksam ausgesprochen bzw. vereinbart wurde, bleibt es auch mit dieser Sonderausstattung so. Diese wird dann nur im Rahmen von Dienstfahrten genutzt. Natürlich kann vereinbart werden, dass der Arbeitnehmer diese Zusatzausstattung entgeltlich nutzt. Ich würde einfach einen Nettoabzug einrichten, der gleich als umsatzsteuerpflichtiger Erlös in der Fibu verbucht wird. Das ist es dann schon.

 

Viele Grüße

Martin Seemann

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GLH
Fortgeschrittener
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Wieso kein Gehaltsverzicht beim Bruttolohn, beim Firmenwagen geht das ja, ggf. auch in der Konstellation, müsste man mal überprüfen. 

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Elke73
Beginner
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Nachricht 4 von 7
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Hallo Martin, vielen Dank, so denke ich es mir auch. Der MA wünscht es sich anders aber ich denke das dürfen wir nicht.

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DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 5 von 7
177 Mal angesehen

Hallo,


rechtlich können wir Sie hierzu nicht beraten.

 

Bitte halten Sie Rücksprache mit dem zuständigen Finanzamt.

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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lohnexperte
Fachmann
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Nachricht 6 von 7
173 Mal angesehen

Hallo @GLH ,

 


@GLH  schrieb:

Wieso kein Gehaltsverzicht beim Bruttolohn, beim Firmenwagen geht das ja, ggf. auch in der Konstellation, müsste man mal überprüfen. 


Ausnahmsweise ist beim Sachbezug für die private Nutzung von Dienst-Kfz die private Zuzahlung im Rahmen eines Bruttoabzuges möglich, um den in den Bruttobezügen ausgewiesenen Sachbezug entsprechend, maximal jedoch auf Null, zu kürzen.

 

Wenn es aber keine Privatnutzung gibt und damit auch keinen Bruttobezug, kann dieser auch nicht durch Bruttoabzüge gemindert werden, weil sich sonst ein negatives Brutto (bzgl. des Sachbezuges) ergäbe.

 

So zumindest mein Verständnis dieses Sachverhaltes.

Elke73
Beginner
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Nachricht 7 von 7
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Vielen Dank, so sehe ich es auch.

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letzte Antwort am 03.04.2025 07:57:44 von Elke73
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