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Zuzahlung AN für Stromtanken in der Firma - Lodas

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letzte Antwort am 27.07.2023 16:59:08 von Uwe_Lutz
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c_kleiner
Einsteiger
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Hallo,

 

ich hätte mal ein Problem:

 

AN tankt mit seinem E Auto Strom bei uns. Ermittlung Durschnitt für 3 Monate ergab eine monatliche zukünftige Zuzahlung von 54 Euro. Gibt es eine Nettolohnart dazu ? Oder muß ich selbst eine anlegen? Muss die Summe umsatzversteuert werden? Da bei der Zahlung des Stromes ich ja Vorsteuer ziehe? Konto für die Bruttolohnverbuchung bei SKR03????? Fragen über Fragen.................

 

Vielen Dank im voraus.

 

C.Kleiner

rschoepe
Fachmann
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@c_kleiner  schrieb:

Gibt es eine Nettolohnart dazu ?


Das sollte doch ein Nettoabzug sein, nein? Den müsstest du aber selbst anlegen.

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c_kleiner
Einsteiger
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Morgen,

 

genau Abzugsart................danke

 

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DATEV-Mitarbeiter
Christopher_Fürther
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @c_kleiner,

 

das Aufladen der Batterien von Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugen im Betrieb des Arbeitgebers ist lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei.
Sie können daher die Stammlohnart 201 Festbezug St/SV-frei mit einem Folge-Netto-Abzug für den geldwerten Vorteil verwenden.
Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie im Dokument 1004256.

 

Freundliche Grüße Christopher Fürther
Personalwirtschaft | DATEV eG
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c_kleiner
Einsteiger
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Guten Morgen,

 

ich habe mich damit nochmal beschäftigt und in dem Dokument, das angeführt ist, stellt der AG das Fahrzeug zur Verfügung. In meinem Fall muss der Arbeitnehmer zuzahlen beim Aufladen seines privaten Autos !!! - und mit der Eingabe im brutto mit Nettoabzugsart wird doch kein Geld gezahlt vom AN ?????

 

Oder verstehe ich was nicht ?

 

Danke vorab für die weitere nfo

C.Kleiner

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Hayen
Einsteiger
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Der Arbeitnehmer muss nicht zahlen. Schau doch nochmal in den Link, den ich oben eingefügt hatte.

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c_kleiner
Einsteiger
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Guten Morgen,

 

habe mir den Link angeschaut. Nichts destro trotz gibt es eine Zuzahlung des AN monatlich.......ob muss oder nicht !!!!!  :):)

Ich habe es unter einer Nettoabzugsart angelegt und verbuche es unter dem Konto 4240......und hoffe es ist richtig so.....

 

Gruß

C.Kleiner

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Uwe_Lutz
Überflieger
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@c_kleiner  schrieb:

Guten Morgen,

 

habe mir den Link angeschaut. Nichts destro trotz gibt es eine Zuzahlung des AN monatlich.......ob muss oder nicht !!!!!  :):)

Ich habe es unter einer Nettoabzugsart angelegt und verbuche es unter dem Konto 4240......und hoffe es ist richtig so.....

 

Gruß

C.Kleiner


Da bei Ihnen der AN eine Zuzahlung leisten soll, ist Ihre Umsetzung als Nettoabzug völlig richtig! Das Konto 4240 sagt mir jetzt so auf die Schnelle nichts (wir arbeiten mit SKR04).

 

 

Die anderen Ausführungen bezogen sich darauf, wenn der AN den privaten PKW kostenfrei in der Firma auftanken darf. In dem Fall liegt kein steuer- und sozialversicherungspflichtiger geldwerter Vorteil vor. Aber dies ist ein anderer Fall und nicht das von Ihnen gewünschte.

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letzte Antwort am 27.07.2023 16:59:08 von Uwe_Lutz
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