Hallo,
eine Mitarbeiterin scheidet durch Aufhebungsvertrag aus.
Zu diesem Zeitpunkt hat Sie bereits 6 Urlaubstage mehr genommen, als ihr zugestanden hätten.
Nun soll ich diese 6 Tage bei der letzten Gehaltsabrechnung ( September) einbehalten.
Berechnung, ich denke wie bei der Abgeltung auch, aber welche Konten spreche ich an?
Gruß und vielen Dank!
Thread zu Personalwirtschaft verschoben durch DATEV
Ich würde es dort hin buchen, wo auch die normale Vergütung (und demnach auch der vorab der zu viel genomme Urlaub) gebucht wurde. Bei Gehalt #6020.
Ansonsten ist zu prüfen, ob tatsächlich zu viel Urlaub genommen wurde, Stichwort 2. Halbjahr.
Hinweis: Zu viel genommener Urlaub darf bei Kündigung nicht zurückgefordert werden. Abgesehen davon besteht bei Austritt in der 2. Jahreshälfte mindestens Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub (sowie auf den "Mehrurlaub", wenn keine Kürzungsregelung vereinbart wurde).
Auch wenn das nicht die Ausgangsfrage beantwortet 😉
Hallo,
es handelt sich um einen Aufhebungsvertrag, also keine Kündigung. Die Vereinbarung besagt klar, die Rückerstattung!
Danke!