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Zuschuss zur Miete

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letzte Antwort am 17.05.2017 11:52:44 von Katharina_Dietl
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martina
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Hallo Zusammen,

einer unserer Mitarbeiter wechselt die Niederlassung. Er geht von München nach Berlin. Die Firma will sich für drei Monate zu 50% an den Mietkosten (=309,50 €) beteiligen.

Es handelt sich hier doch um eine geldwerten Vorteil. Wie rechnet man sowas korrekt ab bzw. welche Lohnart muss hier verwendet werden?

Vielen Dank und Grüße

Martina

björn
Experte
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Hallo Frau Druck,

zieht der Mitarbeiter komplett um oder behält er seine bisherige Wohnung weiter fort?

Gruß

Björn Niggemann

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martina
Beginner
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Hallo Herr Niggelmann,

er wohnt hier in München noch bei seinen Eltern.

Grüße

Martina Druck

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björn
Experte
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Dann prüfen Sie mal zunächst ob eventuell eine Doppelte Haushaltsführung vorliegt, wenn er die Wohnung in München beibehält oder wurde dies schon geprüft?

Gruß

Björn Niggemann

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martina
Beginner
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Eine doppelte Haushaltsführung liegt hier nicht vor. Die Wohnung in München läuft nur auf die Eltern des Mitarbeiters.

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t_r_
Allwissender
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Hallo,

in diesem Fall können Sie sich jede steuer- und sv-pflichtige Lohnart aussuchen. Einen Tip zur Lohnart könnte man Ihnen geben, wenn Sie das Lohnprogramm angeben, mit dem Sie abrechnen.

Sinnvoll ist der Hinweis immer in der Überschrift, so kann Ihnen auch schneller geholfen werden.

Viele Grüße

T. Reich

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martina
Beginner
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Vielen Dank.

Ich arbeite mit dem Programm LODAS.

Viele Grüße

Martina Druck

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DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Dietl
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Druck, hallo Community,

vielen Dank für Ihre Hilfestellungen.

Gerne möchte ich noch ergänzend hinzufügen:

Sie können beispielsweise die Stammlohnart 200 über Mandantendaten | Lohnarten für die Abrechnung des geldwerten Vorteils schlüsseln. Diese wird als laufender Bezug st/sv-pflichtig abgerechnet. Sie können die Lohnart entweder in den Festbezügen des Mitarbeiters unter Personaldaten | Entlohnung | Festbezüge hinterlegen oder monatlich über die Bewegungsdaten abrechnen.

Beste Grüße aus Nürnberg

Katharina Dietl

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Katharina Dietl
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 17.05.2017 11:52:44 von Katharina_Dietl
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