Hallo Zusammen,
einer unserer Mitarbeiter wechselt die Niederlassung. Er geht von München nach Berlin. Die Firma will sich für drei Monate zu 50% an den Mietkosten (=309,50 €) beteiligen.
Es handelt sich hier doch um eine geldwerten Vorteil. Wie rechnet man sowas korrekt ab bzw. welche Lohnart muss hier verwendet werden?
Vielen Dank und Grüße
Martina
Hallo Frau Druck,
zieht der Mitarbeiter komplett um oder behält er seine bisherige Wohnung weiter fort?
Gruß
Björn Niggemann
Hallo Herr Niggelmann,
er wohnt hier in München noch bei seinen Eltern.
Grüße
Martina Druck
Dann prüfen Sie mal zunächst ob eventuell eine Doppelte Haushaltsführung vorliegt, wenn er die Wohnung in München beibehält oder wurde dies schon geprüft?
Gruß
Björn Niggemann
Eine doppelte Haushaltsführung liegt hier nicht vor. Die Wohnung in München läuft nur auf die Eltern des Mitarbeiters.
Hallo,
in diesem Fall können Sie sich jede steuer- und sv-pflichtige Lohnart aussuchen. Einen Tip zur Lohnart könnte man Ihnen geben, wenn Sie das Lohnprogramm angeben, mit dem Sie abrechnen.
Sinnvoll ist der Hinweis immer in der Überschrift, so kann Ihnen auch schneller geholfen werden.
Viele Grüße
T. Reich
Vielen Dank.
Ich arbeite mit dem Programm LODAS.
Viele Grüße
Martina Druck
Hallo Frau Druck, hallo Community,
vielen Dank für Ihre Hilfestellungen.
Gerne möchte ich noch ergänzend hinzufügen:
Sie können beispielsweise die Stammlohnart 200 über Mandantendaten | Lohnarten für die Abrechnung des geldwerten Vorteils schlüsseln. Diese wird als laufender Bezug st/sv-pflichtig abgerechnet. Sie können die Lohnart entweder in den Festbezügen des Mitarbeiters unter Personaldaten | Entlohnung | Festbezüge hinterlegen oder monatlich über die Bewegungsdaten abrechnen.
Beste Grüße aus Nürnberg
Katharina Dietl
Personalwirtschaft
DATEV eG