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Zeiterfassung für Kurzarbeit

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letzte Antwort am 23.03.2020 17:44:08 von Verena_Heinlein
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pbhro
Einsteiger
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Hallo,

habt ihr eine Idee, ob es eine Vorlage für eine Zeiterfassung für die Mitarbeiter während der Kurzarbeiterzeit gibt, wo die auch gleich Krankheit, gearbeitete Stunden und Ausfallstunden eintragen und am besten auch gleich unterschreiben können? Ich würde den Mandanten gerne so eine Zeiterfassung zukommen lassen.

sokrates
Erfahrener
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Vielleicht hilft das fürs Erste...

 

Liebe Grüße

Anne Koch

pbhro
Einsteiger
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Ja, prima. Vielen Dank. Das hilt sehr.

 

Wissen Sie eventuell auch, wie es sich bei Feiertag/Urlaub verhält.

Wenn ein Arbeitnehmer z.B. den ganzen April nur täglich 4 Stunden zur Arbeit kommen soll und 4 Stunden Kurzarbeit hat, was trägt der Mitarbeiter dann an einem Feiertag bzw. Urlaubstag ein und wir werden diese Tage abgerechnet?

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björn
Experte
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Lt. Auskunft einer Mitarbeiterin vom Arbeitsamt muss der Arbeitgeber die Feier- und Urlaubstage zu 100% selber zahlen. D. h. an den Tagen wird kein KUG gewährt.

pbhro
Einsteiger
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Vielen Dank.

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bodensee
Experte
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Altregelung oder Neuregelung ? 

 

Hat jemand in der Communtiy schon etwas zum § 96 SGB  III gehört. 

 

folgendes Problem ( altregelung) , wenn jetzt Kurzarbeit eingeführt wird und dann während der Kurzarbeit ( max 12 Monate) festgestellt wird das doch gekündigt werden muss. Dann gibt es für die Zeit der Kündigsungsfrist kein Kurzarbeitergeld. Folge der AG schiebt die belastung von jetzt ( Szenario gleich Kündigung versus Kurzarbeit) hinaus auf einen Zeitpunkt wo die Liquidität  schlechter ist als jetzt. 

 

Soll hier etwas geändert werden ? 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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pbhro
Einsteiger
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Gute Frage, das wäre interressant.

 

Ich muss auch noch mal nachfragen in Bezug auf Feiertag.

Wenn ich Lexinform richtig verstanden habe, ist dafür ja die Lohnart 414 vorgesehen. Das heißt der Mitarbeiter bekommt ein gekürztes Gehalt, der Arbeitgeber erhält aber dafür keine Erstattung, richtig?

 

Wenn nun ein Mitarbeiter z.B. am Feiertag  4 Stunden gearbeitet hätte und 4 Stunden Kurzarbeit, dann müsste ich ja wohl konsequenterweise für diesen Tag 4 Stunden mit der Lohnart 414 und 4 Stunden mit der Lohnart 410 erfassen, oder?

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DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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3572 Mal angesehen

Hallo,


für die Abrechnung von Feiertagsentgelt in Höhe KUG finden Sie Beispiele im Dokument Kurzarbeitergeld (Beispiele für LODAS).


Weitere ausführliche Informationen bietet das kostenfreie Lernvideo DATEV LODAS (Artikel-Nr. 78821)


Viele Grüße 


Verena Heinlein

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 23.03.2020 17:44:08 von Verena_Heinlein
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