Guten Tag,
für einen Mandanten werden die Gehälter noch per unterschriebenem Begleitzettel bei der Bank freigegeben. Nun hat er ein Schreiben seiner Bank bekommen, dass dies kostenpflichtig wird. Was muss ich machen, damit er / die Bank die Daten online bekommt und er die Daten in sfirm freigeben kann? Er nutzt keine DATEV-Programme.
Vielen Dank 🙂
Edit: Es handelt sich wohl um das Ebics-Verfahren. Muss der Mandant zwingend Unternehmen online nutzen? In den Dokumenten finde ich nix, wie es ohne geht.
Hallo Frau Mettig,
beim Online-Banking müssen Sie nichts ändern. Hier muss der Mandant Kontakt mit seiner Bank aufnehmen und denen mitteilen, dass die Zahlungsdateien bei ihm im Online-Banking-Programm bereitgestellt werden. Dann kann er die Zahlungen direkt von da aus überweisen.
Das geht mE nur über SEPA-Dateien. Und da müssen Sie erst einmal klären, ob das bei sfirm überhaupt zu importieren geht. Ich erinnere mich dunkel, dass das früher nicht ging. Aber vielleicht geht es ja zwischenzeitlich oder ich irre mich.
Wenn das möglich ist, finden Sie alles notwendige hier: Auswertungssteuerung - Zahlungsaufträge erstellen - Dokument 1033993 . Der Absatz für Sie ist der mit den DTA-Dateien.
aber die Daten müssen ja in das Online-banking Programm (hier s-firm der Sparkasse) erstmal rein. Nur WIE? @björn
Hallo Frau Mettig,
an den bisherigen Einstellungen in LODAS müssen Sie nichts ändern.
Meinen Sie jetzt das klassische Online-Banking oder das Banking über ein Banksoftware? Soweit mir bekannt ist, ist s-firm eine Banksoftware die mit der Bank kommuniziert.
Wie ich bereits schon gesagt habe muss hier der Mandant Kontakt mit seinem Bankberater aufnehmen. Beim Online-Banking kann die Bank den Zahlungsträger Online-Banking bereit stellen lassen, sodass der Mandant hierüber Zugriff hat.
Ob diese Variante auch mit s-firm funktioniert kann ich nicht sagen. Das kann aber auch hier die Bank mit Sicherheit beantworten. Bei s-firm wäre es aber auch möglich eine DTA. Datei einzuspielen. Dies müssen Sie dann im Lohn entsprechend einstellen. Am Ende müssen Sie die Datei dann aus den Auswertungen generieren und dem Mandanten per Mail zukommen lassen.
Gruß
Hallo Björn,
ich meine ein Banksoftware, sorry für die Verwirrung. Danke für den Hinweis mit der DTA-Datei.
Viele Grüße
Sehr geehrte Frau Mettig,
Ihr Mandant muss mit seinem SFirm-Ansprechpartner klären, wie er die über DATEV/LODAS bereitgestellte Zahlungsdatei vom Bankserver abholen kann. Hier ist allgemein vom Service-Rechenzentrum(SRZ) die Rede und die Funktionen sind teilweise im Programm auch so benannt. Außerdem muss Ihr Mandant mit der Bank klären ob sein EBICS-Vertrag von der Bank für dieses Verfahren freigeschalten wurde und die notwendigen Berechtigungen vorhanden sind.
Anbei eine Anleitung für SFirm, diese kann sich aber je nach Version etwas unterscheiden:
Die Anleitung ist zwar für HBCI, der Vorgang in SFirm ist aber unabhängig von der Onlinebanking-Variante. Alternativ einfach in Google den Suchbegriff eintragen:
sfirm srz dateifragabe
Ich hoffe dies hilft Ihnen weiter
MfG
Tobias Ettl
Hallo Tobias Ettl,
die Frage ist ja, wie kommen die Daten auf den Bankserver, denn damit der Mandant da was abholen kann, muß ich / die DATEV da ja erstmal was hinschieben.
Ich brauch nen Weg, der NUR Lodas und S-Firm beinhaltet, evtl ncoh e-mail aber keine anderen DATEV-Zusatzprogramme.
Danke.
Schöne Grüße
Sehr geehrte Frau Mettig,
in LODAS müssen Sie in der "Auswertungssteuerung" auf "DÜ an Institution" schlüsseln:
Es werden keine weiteren Programme als S-Firm und LODAS benötigt! Es müssen lediglich die Programmfunktionen korrekt in LODAS und S-Firm eingerichtet und angesteuert werden.
Bitte beachten Sie hierbei die LODAS-Programmhinweise, die bei der Anlage der Auswertungen ausgegeben werden.
Ich hoffe dies hilft Ihnen weiter.
Edit:
Bitte beachten Sie nicht die konkreten Einstellungen im Screenshot, diese sind aus einem Testbestand, der nicht abgerechnet wird. Wichtig ist, dass Sie alle Sachverhalte, die bezahlt werden sollen auf "DÜ an Institution schlüsseln" und zusätzlich die Auswertungen mit dem "DÜ-Protokoll" anlegen. Hierauf beziehen sich dann auch die Programmhinweise.
MfG
Tobias Ettl
Das ist so geschlüsselt. Deswegen krieg ich ja die Zettel die ich an die Mandanten weitergebe zum unterschreiben.
Genau davon will ich ja weg, weil das jetzt teuer wird.
Sehr geehrte Frau Mettig,
vielleicht wird es so klarer:
"DÜ an Institution" bedeutet in diesem Fall nicht dass die Freigabe der Zahlung ausschließlich mit dem Begleitzettel möglich ist. Der Datensatz wird von der DATEV direkt zur Bank übermittelt. Ob die Freigabe der dort vorgehaltenen Zahlung dann über:
-Begleitzettel,
-Telefonische Bestätigung,
-Abholung des Zahlungssatzes aus dem Bankrechenzentrum in das lokale S-Firm, über die Programmfunktion in S-Firm und anschließende Freigabe im S-Firm
-oder irgendeinem anderen Verfahren
erfolgt, ist für LODAS nicht relevant! Es wird nur eine Datei an das SRZ der Bank weitergeleitet.
Fazit:
Die Programmfunktionalität in S-Firm muss eingerichtet sein, damit eine Alternative Freigabemöglichkeit zum Begleitzettel für den über LODAS bereitgestellten Zahlungssatz besteht, dann müssen Sie den Begleitzettel auch nicht mehr weiterleiten!
Ich hoffe ich konnte jetzt alle Unklarheiten beseitigen.
MfG
Tobias Ettl