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ZVK-AG-Beitragskorrektur Öffentlicher Dienst

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letzte Antwort am 24.07.2025 14:34:31 von Sabrina_Simmerlein
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Constanze_GM
Fortgeschrittener
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Hallo zusammen,

 

ich benötige bitte Eure Unterstützung:

 

Nach einem Mandantenübertrag im Mai 2025 wurde festgestellt, dass die Beitragssätze der KVBW für 2025 angepaßt wurden. Ich habe mir den Mandanten komplett neu anlegen müssen mit Lohnkontovortragswerten ...

Nun habe ich die Beitragssätze für die ZVK-Beiträge des Arbeitgebers rückwirkend ab 05/2025 umgeschlüsselt, diese werden auch korrigiert.

Nach einem Telefonat mit der KVBW wäre es denen am liebsten, wenn wir den Korrekturbeitrag für 01-04/2025 einfach mit überweisen und über die Lohnabrechnung laufen lassen könnten, damit zum Jahresende die Meldungen wieder stimmen. Ich kann die Lohnart 931 jedoch nicht einfach manuell erfassen. Habt Ihr eine Idee, wie ich das auf der Lohnabrechnung ausweisen und gleichzeitig an die KVBW überweisen kann?

 

Bin für jeden Hinweis dankbar 

Constanze_GM
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 5
96 Mal angesehen

Hallo,

 

nachdem ich leider keine Rückmeldung erhalten habe, bin ich zu dem Entschluss gekommen, die Lohnkonto Ergebniswerte im Reiter "Öffentlicher Dienst" dahingehend anzupassen, dass ich die AG-Anteile zur ZVK in den Monaten 01 - 04/2025 korrigieren werde. Dann sollte doch zum Jahresende eigentlich die Meldung an die KVBW richtig erstellt werden? 

 

Vielleicht bekomme ich von der DATEV eine Bestätigung hierzu???

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 3 von 5
82 Mal angesehen

Hallo @Constanze_GM,

 

an die KVBW werden nur die im Mandanten abgerechneten Werte gemeldet.


Die Erfassung in den Lohnkonto-Ergebniswerten wird benötigt, um die Freigrenzen für die Steuer und die Sozialversicherung richtig anzuwenden. Diese Werte werden nicht gemeldet.


Die ZVK-Werte für den Zeitraum 01/2025 bis 04/2025 können nicht über die Lohnabrechnung abgerechnet werden.

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Constanze_GM
Fortgeschrittener
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Nachricht 4 von 5
76 Mal angesehen

Hallo Frau Frohmeyer,

Dass die Berechnung durch die Vortragswerte nicht erfolgt, ist mir verständlich. Darum habe ich eine manuelle Überweisung des Differenzbetrages veranlasst. Mir ist nur wichtig zu wissen, ob diese Werte aber in der Summe der Jahresmeldung enthalten sein werden? Dann würde zum Jahresende unser Konto bei der KVBW wieder aufgehen.

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DATEV-Mitarbeiter
Sabrina_Simmerlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 5 von 5
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Hallo @Constanze_GM ,


nein, in der Jahresmeldung sind in Ihrem Fall nur die Werte von 05/2025 bis 12/2025 enthalten.
Die Werte von 01/2025 bis 04/2025 müssen manuell an die KVBW gemeldet werden.

Beste Grüße Sabrina Simmerlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 24.07.2025 14:34:31 von Sabrina_Simmerlein
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