Liebe Community,
ich habe eine Arbeitnehmerin, welche ab 02.03.2021 im Krankengeldbezug ist (bis dahin Reha). Krankschreibung geht bis Ende März 2021, Beginn der Wiedereingliederung ist der 17.03.2021.
Trage ich bei Fehlzeiten weiterhin den ganzen März ein, Übergangsgeld bei Krankheit/Kur?
Wie sieht es aus, mit der Weiterzahlung von VWL und der Betr. Altersvorsorge? Die bAV wird gezahlt durch 100 EUR AG-Beitrag und 100 EUR Gehaltsumwandlung. Allerdings verdient sie im März ja nicht so viel, dass 100 EUR umgewandelt werden können!? Wie mache ich das?
Ich bin etwas überfragt - kann mir jemand weiterhelfen?
Viele Grüße und Danke vorab!
Hallo,
Wiedereingliederung wird wie AU behandelt, sie bleibt also im Krankengeldbezug.
Wenn weniger als 100 Euro verdient werden, kann auch nur der tatsächliche Verdienst umgewandelt werden, ggf. 0 Euro bei voller Fehlzeit. Dann am Besten Info an den bAv-Anbieter. Ob der AG-Anteil gezahlt wird, hängt davon ab, was Sie bei den bAv-Daten geschlüsselt haben (im ersten Bereich, wo überall die Haken gesetzt werden, kann man angeben ob Zahlung bei Unterbrechung).
Viele Grüße!
Mein Vorschlag: Die fehlenden Nettoabzüge zu VL und bAV werden in der nächstmöglichen Abrechnung nachgeholt.
Hallo Community,
bitte klären Sie vorab die rechltiche Grundlage für Ihren Fall mit der zuständigen Krankenkasse.
Wie Sie die Wiedereingliederung in LODAS erfassen können, haben wir für Sie im Dokument 1004465 Abrechnung einer Wiedereingliederung nach längerer Krankheit zusammengefasst.