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Wie lange sind die abgefragten eAUs für den Mandant über den Personaldaten ersichtlich?

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letzte Antwort am 05.07.2023 07:54:52 von Uwe_Lutz
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ABC-Lohn
Beginner
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Der Mandant möchte wissen, wie lange die eAU erkennbar sind, welche abfragt wurden über den Personaldaten?

 

Kann der Mandant eine E-Mail erhalten, wenn eine Rückmeldung vorliegt? Oder muss er immer das Portal prüfen? 

Gibt es ein Fortschritt bzgl. den Folgebescheinigungen? Werden diese automatisch mitgeteilt?

 

Viele Grüße 

metalposaunist
Unerreicht
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@ABC-Lohn schrieb:

Kann der Mandant eine E-Mail erhalten, wenn eine Rückmeldung vorliegt? Oder muss er immer das Portal prüfen?


über Rückmeldungen der Krankenkasse in Personaldaten online per mail informieren 

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 3 von 4
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Hallo,


unter Hinweise in der Mitarbeiterliste werden die eAU-Rückmeldungen 30 Tage angezeigt. Danach können die eAU-Rückmeldeinformationen in den einzelnen Mitarbeitern weiterhin eingesehen werden.


Zu dem Thema "E-Mail-Benachrichtigung bei Rückmeldungen der eAU" liegt unserer Entwicklung bereits ein Wunsch vor, deren Umsetzung in Planung ist. Danke @metalposaunist für den Link.


Bei der Folgebescheinigung gab es eine Verbesserung mit der LODAS-Version 12.4 (Service-Release, 15.06.2023). Nun werden zurückgemeldete Folgebescheinigungen automatisch mit der davorliegenden Erkrankung zusammengefasst. Zwischen dem Feststellungsdatum der Folgebescheinigung und dem Ende der letzten gespeicherten Fehlzeit dürfen allerdings nicht mehr als 6 Tage liegen. Wenn mehr als 6 Tage zwischen den Bescheinigungen liegen, wird die neue Fehlzeit keiner bestehenden Fehlzeit zugeordnet. Sie erhalten dann einen Hinweis im Übernahmeprotokoll.

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
Uwe_Lutz
Überflieger
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@ABC-Lohn  schrieb:

 

Gibt es ein Fortschritt bzgl. den Folgebescheinigungen? Werden diese automatisch mitgeteilt?

 

 


Und wenn es darum geht, ob die Krankenkassen diese automatisch melden: Nein, man muss diese nach wie vor abrufen. Da kann aber die DATEV nichts dran ändern, das müsste auf Seiten der Sozialversicherung/des Verordnungsgebers angepasst werden.

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letzte Antwort am 05.07.2023 07:54:52 von Uwe_Lutz
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