Der Mandant möchte wissen, wie lange die eAU erkennbar sind, welche abfragt wurden über den Personaldaten?
Kann der Mandant eine E-Mail erhalten, wenn eine Rückmeldung vorliegt? Oder muss er immer das Portal prüfen?
Gibt es ein Fortschritt bzgl. den Folgebescheinigungen? Werden diese automatisch mitgeteilt?
Viele Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@ABC-Lohn schrieb:
Kann der Mandant eine E-Mail erhalten, wenn eine Rückmeldung vorliegt? Oder muss er immer das Portal prüfen?
über Rückmeldungen der Krankenkasse in Personaldaten online per mail informieren
Hallo,
unter Hinweise in der Mitarbeiterliste werden die eAU-Rückmeldungen 30 Tage angezeigt. Danach können die eAU-Rückmeldeinformationen in den einzelnen Mitarbeitern weiterhin eingesehen werden.
Zu dem Thema "E-Mail-Benachrichtigung bei Rückmeldungen der eAU" liegt unserer Entwicklung bereits ein Wunsch vor, deren Umsetzung in Planung ist. Danke @metalposaunist für den Link.
Bei der Folgebescheinigung gab es eine Verbesserung mit der LODAS-Version 12.4 (Service-Release, 15.06.2023). Nun werden zurückgemeldete Folgebescheinigungen automatisch mit der davorliegenden Erkrankung zusammengefasst. Zwischen dem Feststellungsdatum der Folgebescheinigung und dem Ende der letzten gespeicherten Fehlzeit dürfen allerdings nicht mehr als 6 Tage liegen. Wenn mehr als 6 Tage zwischen den Bescheinigungen liegen, wird die neue Fehlzeit keiner bestehenden Fehlzeit zugeordnet. Sie erhalten dann einen Hinweis im Übernahmeprotokoll.
@ABC-Lohn schrieb:
Gibt es ein Fortschritt bzgl. den Folgebescheinigungen? Werden diese automatisch mitgeteilt?
Und wenn es darum geht, ob die Krankenkassen diese automatisch melden: Nein, man muss diese nach wie vor abrufen. Da kann aber die DATEV nichts dran ändern, das müsste auf Seiten der Sozialversicherung/des Verordnungsgebers angepasst werden.