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Wie Meldegrund 54 erstellen?

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letzte Antwort am 30.08.2023 11:39:13 von lohnexperte
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lohnexperte
Fachmann
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Liebe Community,

 

ich habe derzeit ein neues Problem mit den Fehlzeitengründen in LODAS:

 

Ein Mitarbeiter ist seit 2015 (mehrfach zeitlich befristeter) EU-Rentner; in 2023 erfolgte die Entfristung der EU-Rente. Seit 2015 wurde kein Arbeitsentgelt mehr gezahlt.

 

Per August 2023 scheidet der Mitarbeiter nun unter Gewährung einer Sonder-/Einmalzahlung (Urlaubsabgeltung) aufgrund einer Aufhebungsvereinbarung aus.

 

Nach dem Dokument der TK (letzte Seite):

 

https://www.tk.de/resource/blob/2031414/550c93878e56cc6c21018a4ba2249e4f/beratungsblatt-einmalzahlungen-data.pdf

 

muss die Einmalzahlung mit dem Meldegrund 54 gemeldet werden.

 

Laut der Übersicht im DATEV-Dokument 1003993 gibt es gar keine Fehlzeit in LODAS, die den Meldegrund 54 auslöst.

 

Aktuell ist der Fehlzeitengrund Einstellung Krankengeld w. voller Erwerbsm. Rente für den Zeitraum 01.03.2025 bis 31.08.2023 hinterlegt und das Beschäftigungsende 31.08.2023.

 

Laut Fehlerprotokoll (kein meldepflichtiges Entgelt abgerechnet) kann keine DEÜV-Meldung mit dem Abgabegrund 34 für den Meldezeitraum 01.01.2023 bis 31.08.2023 erzeugt werden.

 

Meine Fragen:

 

1. Warum will LODAS eine 34er Meldung erzeugen, wo doch eine 54er Meldung nötig ist?

 

2. Wie kann ich eine 54er Meldung erzeugen? Welche Einstellungen muss ich ändern/vornehmen?

 

Vielen Dank für´s Mitdenken und Antworten! 🙂

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

pogo
Experte
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@lohnexperte  schrieb:

 

2. Wie kann ich eine 54er Meldung erzeugen? Welche Einstellungen muss ich ändern/vornehmen?

Die Urlaubsabgeltung wird automatisch mit Meldegrund 54 gemeldet.

 

Das passiert immer dann automatisch wenn Entgelt während einer Unterbrechung gezahlt wird.

 

8.2 Grund der Abgabe 54 - Meldung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt

 

 

54 ist also nur eine Entgeltmeldung und keine Unterbrechung oder Abmeldung.

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 3 von 4
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Wobei im vorliegenden Fall keine 54er Meldung erstellt werden wird, weil kein beitragspflichtiges Entgelt vorliegt (nur das muss/darf gemeldet werden).

lohnexperte
Fachmann
Offline Online
Nachricht 4 von 4
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Hallo an Sie zwei Antwortenden,

 

und vielen Dank! 😊

 

Nach meiner Prüfung handelt es sich nicht um beitragspflichtiges Entgelt; siehe dazu auch

 

https://apps.datev.de/help-center/documents/1004669

 

Im Rahmen der Probeabrechnung werden auch keine SV-Beiträge berechnet.

 

Stutzig macht mich allerdings die Fehlermeldung von LODAS.

 

Zusammengefasst: Es werden weder eine 34er noch eine 54er Meldung erstellt, richtig?

 

Welche Meldung wird denn dann erstellt (bzw. wäre zu erstellen)?

 

Ich werde es sehen und ggf. weiter berichten bzw. hier nachfragen ...

 

VG

 

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letzte Antwort am 30.08.2023 11:39:13 von lohnexperte
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