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Wie Lohnsteuerbescheinigung berichtigen für 2020 wegen fehlender Kennzeichnung Mahlzeit "M"?

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letzte Antwort am 09.01.2024 16:28:11 von Wolfgang_Stein
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Stern20
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Hallo zusammen,

 

meine Frage steht ja schon im Betreff. Hab bei 2 Mitarbeitern vergessen im Juni den Haken bei Bereitstellung einer Mahlzeit nach Sachbezugswert - Großbuchstabe M zu setzen.

Ansonsten hatten sie das ganze Jahr über keine Mahlzeit. Jetzt fehlt auf der Lohnsteuerbescheinigung natürlich das "M", welches ja aber verpflichtend ist.

 

Gibt es eine Möglichkeit die Lohnsteuerbescheinigung mit dem "M" neu zu erstellen?

Indem ich es nachträglich noch eintrage?

 

Vielen Dank.

 

Viele Grüße

 

Stern20
Beginner
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Nachricht 2 von 9
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Kann mir hier keiner weiterhelfen? Wäre wirklich dringend.


Vielen Dank.

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TN
Fachmann
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Nachricht 3 von 9
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Tja, da fällt mir nur ein, den AN mit Entstehungsprinzip abzurechnen, falls dies nicht schon einmal geschehen sein sollte. Aber eigentlich ist dafür ja der 21.01. immer der letzte Tag...

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Stern20
Beginner
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Nachricht 4 von 9
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Also bei dem betroffenen Mitarbeiter direkt unter Steuer/Einmalbezüge/Sonstige Angaben das Entstehungsprinzip auswählen?

Und wie löse ich dann eine Nachberechnung aus? Denn direkt nachberechnet wird ja nichts.

Muss ich das dann über die Erfassungstabelle mit Wert 1 BS 96 machen?

Und kann ich das dann mit der Januarabrechnung machen?

 

Ja ich weiß eigentlich sollte man es nur die ersten 3 Kalenderwochen machen.

Aber funktionieren tuts ja auch noch mit der Februarabrechnung, oder?

Und ich muss es ja korrigieren? 

Oder gibt es da noch eine andere Möglichkeit.


Vielen Dank.

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DATEV-Mitarbeiter
Selina_Heubeck
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


wenn dem Arbeitnehmer anlässlich einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit oder einer doppelten Haushaltsführung vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten eine mit dem amtlichen Sachbezugswert zu bewertende Mahlzeit (= Preis der Mahlzeit 60,00€) zur Verfügung gestellt worden ist, muss der Buchstabe "M" in Zeile 2 der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen werden.


Hierfür hinterlegen Sie im Mitarbeiter unter Stammdaten | Steuer | Besonderheiten, Registerkarte Sonstige Angaben im Bereich "Angaben zur Auswärtstätigkeit / Doppelte Haushaltsführung" den entsprechenden Zuordnungsmonat, in dem die Mahlzeit gewährt wurde.


In den ersten drei Wochen im Januar können Sie steuerlich gemäß dem Entstehungsprinzip abrechnen. Dadurch wird eine Nachberechnung auf die Beträge und hinterlegten Angaben für das Vorjahr durchgeführt.


Bitte beachten Sie: Eine Abrechnung mit Entstehungsprinzip ist programmtechnisch in den Abrechnungsmonaten Januar und Februar möglich. Führen Sie die Nachberechnung erst nach den ersten drei Wochen im Januar durch, klären Sie eine Neuerstellung der Lohnsteuerbescheinigung bitte mit dem Finanzamt.

Beste Grüße Selina Heubeck
Personalwirtschaft | DATEV eG
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TN
Fachmann
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Nachricht 6 von 9
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Ohne Ihnen zu nahe treten zu wollen: ich fände es schön, dass, wenn Sie mit Lodas arbeiten, nicht Lohn und Gehalt angäben.

DATEV-Mitarbeiter
Sabrina_Simmerlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 7 von 9
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Hallo Community,


im Programm LODAS können Sie, wie sie schon bereits richtig vermutet haben, mit dem Wert 1 und BS 96 über die Bewegungsdaten | Erfassungstabellen, Registerkarte Nachberechnung Standard eine Nachberechnung auf den gewünschten Bearbeitungsmonat auslösen.


Alle wichtigen Informationen zum Thema "Wechsel zwischen Zuflussprinzip und Entstehungsprinzip bei Nachberechnung Vorjahr" haben wir für Sie im Dokument 5303239 Lohnsteuerbescheinigung unter Punkt 4 zusammengefasst. 

Beste Grüße Sabrina Simmerlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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AW15687
Beginner
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Nachricht 8 von 9
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Hallo zusammen,

 

kann man den Beschriebenen Prozess von Frau Simmerlein auch anwenden, wenn davon alle Mitarbeiter betroffen sind oder würde es noch einen anderen Weg geben?

 

Bei uns wurde die Lohnsteuerbescheinigung in 12/23 versehentlich ohne Buchstabe M erstellt. 

 

Viele Grüße und vorab Danke für die Hilfe

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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 9 von 9
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Hallo,


der von Frau Simmerlein beschriebene Weg funktioniert auch, wenn alle Arbeitnehmer betroffen sind. Stoßen Sie hierfür die Arbeitnehmer über die Nachberechnung mit Wert 1 und BS 96 an.

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 09.01.2024 16:28:11 von Wolfgang_Stein
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