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Wertguthabenabbau bei Altersteilzeit in Verbindung mit Gehaltserhöhung

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letzte Antwort am 24.04.2023 10:24:13 von Kristin_Frohmeyer
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UBlM
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Grundsätzlich ist ja Altersteilzeit nicht mehr so üblich. Allerdings habe ich leider einen AN der in der Freistellungsphase Gehaltserhöhungen natürlich erhalten hat und jetzt in der Freistellungsphase bekommt er diese auch weiterhin (auch wenn er darauf keinen Anspruch hat). Wie funktioniert das richtig oder wirklich dann mit dem Wertguthaben? In der Arbeitsphase erarbeitet er ja eigentlich weniger, als ihm in der Freistellungsphase ausgezahlt wird? Also kommt ja im Grunde ein Minus raus, oder verstehe ich das falsch? In der Arbeitsphase Wertguthabenaufbau und in der Freistellungsphase Wertguthabenabbau... VG  

DATEV-Mitarbeiter
Sabrina_Simmerlein
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Hallo,


beim Wertguthaben wird in der aktiven Arbeitsphase das Gehalt angespart. Hierfür werden die Stammlohnarten 368 WGH Zuwachs ABL und 369 WGH Zuwachs NBL verwendet. Die Buchung mit dem anzusparendem Betrag und der entsprechenden Lohnart kann über die Bewegungsdaten oder die Festbezüge erfolgen.


Dieses angesparte Wertguthaben wird dann für die Zeit der passiven Freistellungsphase verwendet.

In der Freistellungsphase wird das Wertguthaben automatisch um das abgerechnete sozialversicherungspflichtige Entgelt abgebaut.
Damit das Wertguthaben auf der Brutto/Netto-Abrechnung ausgezahlt wird, muss der ermittelte Betrag mit einer eigenen Lohnart z.B. zur Stammlohnart 200 erfasst werden.


Alternativ kann das Wertguthaben auch mit den Stammlohnarten 364 Abbau Wertguthaben West und 365 Abbau Wertguthaben Ost mit einem individuellen Betrag abgebaut werden.
Ist der Wertguthabenabbau höher als der Wertguthabenaufbau ist ggf. für die restliche Zeit der Freistellung kein Restwertguthaben mehr vorhanden. Ein Minusbetrag entsteht hierbei nicht.

Beste Grüße Sabrina Simmerlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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UBlM
Einsteiger
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Das hört sich plausibel an. Dankeschön! Sprich also im letzten Abrechnungsmonat während der Feistellungsphase kommt das Wertguthaben beim jeweiligen Arbeitnehmer nicht automatisch ins Minus. Das Programm reduziert dann nur noch das restliche Guthaben um den Betrag der noch vorhanden ist. Der Arbeitnehmer erhält aber natürlich das volle noch abzurechnende Gehalt für diesen Monat. Und sollte ich die LA 364 verwendet haben, müsste ich da auch nicht auf den Betrag aufpassen? Hatte hier natürlich den Betrag zum Gehalt eingegeben.  

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Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


ja richtig, das haben Sie korrekt zusammengefasst. 🙂

 

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 24.04.2023 10:24:13 von Kristin_Frohmeyer
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