Hallo,
der Arbeitgeber hat uns eine Bescheinigung von der Hochschule vorgelegt, indem folgender Sachverhalt hervorgeht;
Bescheinigung Vorlesungsfreie Zeit Sommersemester
Wir bescheinigen, dass Herr xxxxx seit dem xx.xx.2021 an unserer Hochschule
im Studiengang Management immatrikuliert ist.
Im Sommersemester 2025 hat Herr xxxxx keine Vorlesungen zu besuchen, da Herr
xxxxx alle Prüfungsleistungen – bis auf die Verteidigung seiner Thesis – erbracht hat.
Nun stellt sich die Frage, ob der AN in Vollzeit arbeiten (statt den 20 Std/Woche) und weiterhin vom Werkstudentenprivileg profitiert werden kann?
LG
Hallo,
Da der Student noch nicht exmatrikuliert ist, bin ich der Meinung, er dürfte unter Einhaltung bestimmter Zeitgrenzen weiterhin als Werkstudent beschäftigt werden. Ich hänge mal das Beratungsblatt der Techniker Krankenkasse hierzu mit an. Ich denke, ab Seite 3 sind recht anschauliche Praxisbeispiele dabei.
Ich würde direkt die Rentenversicherung/Prüfbüro anschreiben und um Beurteilung bitten, ob das für das Werkstudentenprivileg noch reicht.