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Werkstudent vs Midijob

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letzte Antwort am 19.05.2025 11:37:38 von rschoepe
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Lohnfuzzi
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Liebe Community,

 

kurze Nachfrage: Ist die Werkstudentenregelung eine MUSS- oder eine KANN-Bestimmung?

 

Hintergrund: Ein Vollzeitstudent Ü30 soll mit 10 Wochenstunden als Werkstudent angestellt werden. Er übt bereits in einer anderen Firma eine Tätigkeit mit 10 Wochenstunden aus, allerdings dort laut eigener Aussage als Midijob, da ihm die studentische KV zu teuer ist. Klar, er würde bei uns die Steuerklasse 6 bekommen, aber wir würden ihn gern mit der 106 abrechnen und nicht mit der 101.

 

Geht das unter diesen Umständen überhaupt? Oder läuten dann irgendwo die Alarmglocken?

 

VG

Claudia-
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Die studentische KV ist ihm zu teuer?

Heißt er ist vermutlich Familienversichert noch? Dann handelt es sich nicht um einen Midijob, sondern um einen Minijob bei seinem ersten Arbeitsverhältniss.

 

Er kann dann bei euch mit seiner regulären Steuerklasse arbeiten, da diese für den Minijob des 1. AG sicherlich nicht verwendet wird. Allerdings fallen dann bei euch als Midijob SV-Beiträge für ihn an und er benötigt eine studentische KV, da er mit seinem Gesamtverdienst aus der kostenfreien Familienversicherung rausfällt.

 

Solange die insgesamte Arbeitszeit beider Arbeitgeber die regulären 20  Wochenstunden nicht überschreitet, kann er als Student abgerechnet werden. 

Lohnfuzzi
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Nein, er ist mit Ü30 nicht mehr familienversichert und verdient beim anderen Arbeitgeber mehr als 556 €/Monat, damit er über diese Tätigkeit krankenversichert ist.

 

Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob der andere Arbeitgeber überhaupt weiß, dass sein Angestellter Student ist. Wir jedenfalls schon.

 

Die Frage ist nun, können wir ihn unter diesen Umständen überhaupt als Werkstudent abrechnen? Vermutlich schon, aber dann Platz beim anderen Arbeitgeber früher oder später bestimmt die Bombe und damit auch seine KV.

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Claudia-
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Also Normal sagt man ja das die studentische KV günstiger ist wie die reguläre KV. 

Aber nun gut, das muss er entscheiden. 

 

Ich würde hier empfehlen la seine Krankenkasse zu kontaktieren und dort nachzufragen.

Ich glaube nicht dass du ihn als Student abrechnen kannst ohne Abschluss einer studentischen KV oder private KV.

Und die studentische KV wird er sicherlich nicht bekommen, da er ja schon regulär krankenversichert ist.

 

Es ist auch eine gewagte Situation, wenn jemand der nur 20h die Woche arbeiten darf, schon 10 Stunden bei einem anderen AG ist und dann 10 Stunden bei euch. Wenn er doch mal Überstunden beim anderen AG macht, müsstet ihr ihn bei euch weniger arbeiten lassen. Wenn ihr überhaupt davon erfahrt. Wäre mir ein zu großes Risiko, da ich das nicht alleine überprüfen kann. Daher würde ich auch die PGR 101 und Steuerklasse 6 nehmen. Oder es auf einen Minijob reduzieren. 

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Lohnfuzzi
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Eine studentische KV würde ihn 240 € kosten, beim Midijob mit um die 600 €/Monat ist er bei KV und PV schon mit deutlich weniger dabei.

 

Seine KK kenne ich nicht. Noch hat er keinen Vertrag und somit existiert auch noch kein Personalfragebogen.

 

Die 20 Stunden pro Woche sind ja keine starre Grenze. Gibt mehrere Möglichkeiten legal zu überschreiten.

 

Das hilft leider alles nicht, um meine Ausgangsfrage zu beantworten.

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Claudia-
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Wie gesagt, beim anderen Arbeitgeber wird keine Bombe platzen, da er normal als PGR101 abgerechnet wird.

Das einzigste was da passieren kann, wenn er dort als Midijob abgerechnet wird, dass dann in paar Monaten eventuell mal eine Nachmeldung der KK über die Mehrfachbeschäftigung kommt und Beiträge nachberechnet werden.

 

Wenn du ihn als Midijob (egal ob regulär oder Student) abrechnest, passiert dir genau das gleiche. (Außer du hast jeden Monat die genauen Daten aus dem anderen Arbeitsverhältnis und lässt dies bei der Berechnung mit berücksichtigen.)

 

Jedenfalls sind 2 gesetzliche Krankenversicherungen nicht möglich. Eine private und eine gesetzliche ist genauso Quatsch. 

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Lohnfuzzi
Beginner
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Okay, ich konnte jetzt herausfinden, dass es kein Wahlrecht gibt. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, ist zwingend als Werkstudent abzurechnen.

 

Trotzdem stellt sich mir die Frage, wie dann ein Prüfer oder die KK wissen kann, dass derjenige eigentlich als Werkstudent hätte abgerechnet werden müssen, wenn er stattdessen voll SV-pflichtig abgerechnet wurde. Vermutlich nie, sofern nicht ein anderer AG auf die Bühne tritt, der entsprechend abrechnet.

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Claudia-
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Bei nur einem Arbeitsverhältnis wird es nicht auffallen. Jeder Student kann ja auch mehr als 20 Stunden arbeiten und nebenbei studieren. Nur darf er dann nicht als Student abgerechnet werden. Die Stunden werden ja nicht gemeldet. Also fällt es nicht auf und interessiert niemand. Ich kann man mir auch nicht vorstellen, das man ihn als Werkstudent abrechnen muss. Aber nun gut, wenn dem so sei, dann ist es so.

 

Wenn jetzt aber 2 Arbeitgeber ihre DEÜV Meldungen machen, dann wird die Krankenkasse schon hellhörig werden und beide Arbeitgeber anschreiben um auf einen Nenner zu kommen.

 

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rschoepe
Experte
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@Claudia-  schrieb:

Die Stunden werden ja nicht gemeldet. Also fällt es nicht auf und interessiert niemand.


Wenn er nach Stunden abgerechnet wird, kann es bei der SV-Prüfung schon vorkommen, dass die Prüferin den Semesterterminplan (Vorlesungs- bzw. vorlesungsfreie Zeiten) sehen möchte. Das aber, glaube ich, auch nur, wenn die Hochschule von den "normalen" Semesterzeiten abweicht (ich habe z.B. eine Werkstudentin bei einer privaten Hochschule, deren Semester 01.01.-30.06. und 01.07.-31.12. sind) und die vorlesungsfreie Zeit mit 40-Stunden-Woche in die Monate fällt, wo andere im Hörsaal hocken.

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letzte Antwort am 19.05.2025 11:37:38 von rschoepe
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