Wenn ein Werkstudent angemeldet wird, dürfen während der Vorlesungszeit ja maximal 20 Stunden pro Woche gearbeitet werden. Laut Arbeitsvertrag sind 16 Stunden pro Woche vereinbart. Es verbleiben somit 4 Stunden, die wöchentlich für die selbstständige Tätigkeit eingesetzt werden könnten.
Wie wird in diesem Zusammenhang die Einhaltung der wöchentlichen Arbeitszeit überwacht – insbesondere in Bezug auf die selbstständige Tätigkeit? Zudem kann es ja vorkommen, dass die wöchentliche Arbeitszeit in der selbstständigen Tätigkeit überschritten wird. Wie ist in einem solchen Fall zu verfahren?
IANAL, aber der Arbeitgeber kann doch nur die bei ihm geleistete Arbeitszeit überwachen. Wie viel Zeit der Studierende mit seiner selbstständigen Tätigkeit verbringt, weiß nur er.
Zumal die Regelung ohnehin etwas schwammig ist, weil Arbeitszeiten, die grundsätzlich außerhalb der Vorlesungs(tages)zeit liegen, also bspw. Samstag Abend, wieder nicht rein gerechnet werden.