Liebe Community,
ich habe einen Schüler der 5 Tage in den Ferien gearbeitet hat und 300,- € Brutto verdient hat.
Ich möchte ihn als kurzfr. Besch. abrechnen , welche Lohnart verwende ich dafür?
Danke
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Annett,
in LODAS paßt z.B. die Stammlohnart 201 Festbezug st/sv-frei.
@Korte schrieb:
in LODAS paßt z.B. die Stammlohnart 201 Festbezug st/sv-frei.
Die Lohnart passt m.E. nicht, da das Entgelt nicht steuerfrei ist und dann auch keine Umlage berechnet wird - und die fällt bei kurzfristig Beschäftigten durchaus an.
Kann nicht eine "ganz normale" Lohnart (mit Steuer- und SV-Pflicht) genommen werden? Die SV-Besonderheiten werden doch durch die Schlüsselung auf Mitarbeiterebene angewandt.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Herr Lutz,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich habe LA 2202 (Aushilsfslohn sv u. st pflichtig) genommen
Es werden keine SV Beiträge errechnet, jedoch Lohnsteuer und das bei 300,- € brutto ??
Ich war verdutzt, doch mir wurde gesagt bzw. in der LA ist es hinterlegt, das mit der Jahressteuertabelle gerechnet wird. Der Schüler kann sich am Jahresende die Lst zurück erstatten lassen.
Viele Grüße
Hallo Community,
die Frage bezüglich der anfallenden Lohnsteuer bei einen Bruttolohn in Höhe von 300 € wurde im Beitrag Lohnsteuer bei 300,00 Brutto? beantwortet.
Na ja, es liegt nicht an der Jahrestabelle, sondern an der Tagestabelle.
Sie können kurzfristig Beschäftigte doch auch mit Pauschsteuer (25%) abrechnen.
In Ihrem Fall beeinflusst die Lohnart die Versteuerung/Verbeitragung nicht, sondern die SV-und Steuerdaten des AN.
Bei uns werden beim Status 110 die Lohnarten 1000/2000/2020 benutzt, da ein 110er aus steuerlicher-/FiBu-Sicht nicht als Geringfügiger eingestuft wird (Organisationseinheiten, Mitarbeitergruppe Standard).
Hallo und vielen Dank für die Antwort, das hilft mir weiter und ich verstehe jetzt die ganze Sache mit den kurzf. Beschäftigten.