Liebe Community,
ich habe einen Schüler der für 5 Tage bei uns gearbeitet hat und 300,- € Brutto verdient hat.
Ich möchte ihn als kurzfr. Besch abrechnen , bei der Probeabrechnung mit LA (2202 - Aushilfslohn) kommt heraus das er Lohnsteuer zahlen muss.
Das verstehe ich nicht, denn normalerweise ist Lst erst ab ca. 1000 € Brutto fällig.
Kann mir jemand helfen?
Hallo,
das liegt wohl an der Begrenzung. Wenn die 300,-- € für einen Monat abgerechnet werden, fällt keine Lohnsteuer an bei Steuerklasse 1.
Wenn jetzt aber z.B. vom 1.8.21 bis 5.8.21 das Arbeitsverhältnis begrenzt ist, fällt natürlich Lohnsteuer an, weil es ja hochgerechnet auf den Monat 300 : 5 x 30 = 1.800,-- € wären.
Viele Grüße
Sailor
Hallo,
vielen Dank für die Antwort und ja das leuchtet mir ein mit der Hochrechnung.
Super ! Danke