abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Weitergewährte AG-Leistungen bei Unterbrechung - SV-Pflicht bis BBG (Teilmonat)? - Änderung ITSG-Pflichtenheft

4
letzte Antwort am 08.04.2025 18:31:52 von koecke
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
koecke
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 5
265 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

gemäß Info-Dokument Weitergewährte Arbeitgeberleistungen während Unterbrechung (Kapitel 4.2) sollen, aufgrund einer Auffassung im ITSG-Pflichtenheft (Anlage 23), in Teilmonaten diese AG-Leistungen (welche unterhalb des SV-Freibetrags liegen) sv-pflichtig bis zur anteiligen BBG abgerechnet werden, wenn sie keiner bestimmten Sozialleistungszeit zugeordnet werden können. Die eigentliche Rechtsgrundlage (§ 23 c SGB IV) sieht diesen Fall jedoch nicht vor.

 

Eine Abweichung von der Auffassung ist im Programm aktuell nur durch manuelle Eingabe möglich.

 

Nun wurde die fragliche Anlage 23 aus dem ITSG-Pflichtenheft entfernt:

koecke_0-1743441268170.png

@DATEV: Kann damit nun im Lohnprogramm diese fragliche Auffassung entfernt werden, sodass die weitergewährten AG-Leistungen (unterhalb des SV-Freibetrags) nun standardmäßig sv-frei abgerechnet werden?

 

Vielen Dank und Grüße

 

DATEV-Mitarbeiter
Sabrina_Simmerlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 5
190 Mal angesehen

Hallo,

 

vielen Dank für den Hinweis. Wir werden das Dokument 1080233 aktualisieren und möglichst bald zur Verfügung stellen.

 

Die Anlage 23 im ITSG-Pflichtenheft war eine Handlungsempfehlung zum § 23c SGB IV. Für das Programm LODAS ergeben sich durch das Entfernen der Anlage 23 aus dem ITSG-Pflichtenheft keine Änderungen.

 

In LODAS wird anhand der erfassten Angaben zur weitergewährten Arbeitgeberleistung der SV-Freibetrag ermittelt. Der ermittelte SV-Freibetrag wird auf der Brutto/Netto-Abrechnung innerhalb eines Teilmonats vom SV-Brutto abgezogen.

Ein entsprechendes Berechnungsbeispiel für den SV-Freibetrag und die beitragspflichtige Einnahme in einem Teilmonat finden Sie im Dokument 5303169 .

 

Grundsätzlich gilt, jeder Sachverhalt ist rechtlich individuell zu bewerten. Daher können wir nicht beurteilen, ob Sie die weitergewährte Arbeitgeberleistung in Ihrem Fall SV-frei abrechnen können.

Beste Grüße Sabrina Simmerlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
koecke
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 5
164 Mal angesehen

Hallo @Sabrina_Simmerlein,

 

vielen Dank für Ihre Antwort.

 

Mir war nicht bekannt, dass dies in den Lohnprogrammen unterschiedlich gehandhabt wird.

 

Soweit ich Ihre Rückmeldung verstehe, wird zukünftig dann auch in Lohn und Gehalt der SV-Freibetrag vom SV-Brutto abgezogen und es ist in der Folge keine Verwendung einer sozialversicherungsfreien Lohnart mehr notwendig. Die rechtliche Beurteilung verbleibt natürlich (wie bisher) beim Einzelnen.

 

Vielen Dank und Grüße

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 4 von 5
125 Mal angesehen

Hallo,

 

auch Lohn und Gehalt ermittelt den SV-Freibetrag automatisch und berücksichtigt ihn beim SV-Brutto.

 

Voraussetzung ist, dass die Sozialleistung von der Krankenkasse zurückgemeldet wurde. Oder Sie erfassen die Sozialleistung manuell unter Bewegungsdaten | Monatsstammdaten | Registerkarte „Arbeitgeberleistungen bei Sozialleistungsbezug“.

 

Ergänzende Berechnungsbeispiele finden Sie in unserem Dokument 5303170.

 

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
koecke
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 5 von 5
107 Mal angesehen

Hallo @Astrid_Preuß,

 

danke für Ihre Rückmeldung. Ihre Antwort bezieht sich (wahrscheinlich) auf einen vollen Monat Sozialleistungsbezug.

 

In meinem Fall geht es um einen Teilmonat - bei diesem wird in Lohn und Gehalt aktuell (abweichend zu LODAS) nicht der SV-Freibetrag vom anteiligen SV-Brutto abgezogen. Mir liegt die Rückmeldung der Krankenkasse bereits vor (vgl. Lohnkonto laut Probeabrechnung):

 

koecke_0-1744129232145.png

 

 

Wenn ich Ihre Kollegin richtig verstanden habe, wird dies nun in Lohn und Gehalt nachgezogen und das  Weitergewährte Arbeitgeberleistungen während Unterbrechung (Kapitel 4.2) dann aktualisiert.

 

Vielen Dank und Grüße

0 Kudos
4
letzte Antwort am 08.04.2025 18:31:52 von koecke
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage