Hallo zusammen,
bis zu welchem Betrag sind Weihnachtsgeschenke an
Mitarbeiter während Corona abzugsfähig?
Ganz wichtig es findet keine virtuelle Weihnachtsfeier
statt.
sind dann 44,00 € oder 60,00 € Brutto abzugsfähig?
Gibt es hierfür eine Rechtsgrundlage?
Hallo,
wenn keine Weihnachtsfeier statt findet, dann sind aus meiner Sicht die 44,00 € als Grenze für die Geschenke zu beachten. Wenn eine Weihnachtsfeier statt finden würde, dann zählen die Geschenke zu den 110,00 € pro Arbeitnehmer.
Die 60,00 € greifen nur für persönliche Ereignisse wie z.B. Geburtstag, Eheschließung, Geburt eines Kindes etc. Weihnachten gehört hierzu nicht.
Die andere Alternative wäre noch den Corona Bonus zu zahlen wenn dies nicht schon geschehen ist.
@björn Okay danke
kann der Corona Bonus mittlerweile allen Arbeitnehmer bezahlt werden? Bei unserem Mandanten befinden sich die Arbeitnehmer teilweise zu 100 Prozent in Kurzarbeit.
Müssen Gründe wie Mehrarbeit etc. vorliegen oder kann dieser auch ohne Mehrarbeit bezahlt werden?
Die Corona-Prämie und Kurzarbeit schließen sich nicht aus.
Hilfreich sind die FAQ's des Bundesfinanzministeriums dazu.
Interessant wird es ab Seite 12.
@sokrates Kann man auch nur bestimmten Arbeitnehmern den Corona Bonus bezahlen?
Also nicht allen Arbeitnehmern? So wie ich es gelesen habe muss sobald einer ein Bonus erhalten soll allen anderen auch bezahlt werden ist das so korrekt?
Nein, das ist so nicht richtig. Ich muss nicht jedem Mitarbeiter den Bonus zahlen und wenn ich ihn zahle dann muss auch nicht jeder die gleiche Höhe erhalten.
Gruß
@andi1989 schrieb:@sokrates Kann man auch nur bestimmten Arbeitnehmern den Corona Bonus bezahlen?
Also nicht allen Arbeitnehmern? So wie ich es gelesen habe muss sobald einer ein Bonus erhalten soll allen anderen auch bezahlt werden ist das so korrekt?
Wo haben Sie das genau gelesen?
In den FAQ auf Seite 17 unter Punkt 13 heißt es:
Steuerfreie Beihilfen und Unterstützungen im Sinne des durch das Corona-Steuerhilfegesetz vom
19. Juni 2020 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 1385) neu eingeführten § 3 Nummer 11a des Einkommensteuergesetzes können für jedes Dienstverhältnis gesondert geleistet werden. Der Betrag von
insgesamt bis zu 1.500 Euro kann daher pro Dienstverhältnis ausgeschöpft werden.
Zudem muss man aufpassen, da man ja u.U. auch Grenzgänger hat, bei denen das gar nicht geht. Ich kenne persönlich keine Aussage dass es allen oder gar keinen ausgezahlt werden muss. Im Gegenteil. Der Bonus soll ja denjenigen zugute kommen die es besonders trifft. Bsp: Es gibt Leute mit 6-stelligen Gehältern im Jahr, die trifft es naturgemäß nicht so hart wie jemanden mit nur knapp über Mindestlohn. Ist es dann erforderlich oder "gerecht" (ist eh für jeden was anderes), dass man denjenigen dann auch noch diese 1500 Euro geben muss? Wie gesagt, ich kenne keinen solchen Passus.