abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Weihnachtsgeschenk für 7.500 EUR für Mitarbeiter wegen guter Leistung

8
letzte Antwort am 28.10.2025 07:48:46 von Lohn-Zauberin
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Lohn-Zauberin
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 9
624 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

ein Arbeitnehmer eines Mandanten soll aufgrund von guter Leistung zu Weihnachten eine Uhr im Wert von 7.500,00 EUR erhalten. Die Uhr wurde bereits gekauft. Rechnungsdatum ist der 26.08.2025. Er soll die Uhr jedoch erst zu Weihnachten bekommen.


Da Weihnachten ja auch kein persönliches Ereignis ist, stellt sich für mich dir Frage, wie dieses Geschenk in der Lohnabrechnung behandeln muss.


Ich habe mir auch schon das Dokument 1035160 -Pauschal versteuerte Sachzuwendungen angeschaut.
Ist es auch möglich, dass das Geschenk über die Nebenbuchführung abgerechnet werden kann?
Was passiert jedoch mit der Sozialversicherung. Ich denke nicht, dass der Wert der Uhr über die Lohnabrechnung des Arbeitnehmers angezeigt werden soll und der AN sehen soll, was die Uhr gekostet hat.

Kann mich hier jemand bei diesem Thema unterstützen und helfen?

Vorab vielen Dank für eure Rückmeldung und Hilfe.

 

Viele Grüße
Lohn-Zauberin

Der Thread wurde vom Bereich "Freie Themen" in den Bereich "Personalwirtschaft" verschoben.

 

lohnexperte
Meister
Offline Online
Nachricht 2 von 9
583 Mal angesehen

Hallo @Lohn-Zauberin ,

 


@Lohn-Zauberin  schrieb:

Ich denke nicht, dass der Wert der Uhr über die Lohnabrechnung des Arbeitnehmers angezeigt werden soll und der AN sehen soll, was die Uhr gekostet hat.


Um die korrekte Verbeitrag und Besteuerung nach §37 b EStG zzgl. der anfallenden und vom Arbeitgeber übernommenen SV-Beiträge zu berechnen, sehe ich keine andere Möglichkeit, als das über die Entgeltabrechnung zu machen. Da die DATEV-Gehaltszettel einer Entgeltabrechnung gem. § 108 Abs. 3 Satz 1 GewO entsprechen, sehe ich keinen Raum für einen (Nicht-)ausweis nach Gefallen oder Nichtgefallen ... Auf nachfolgende Konsequenzen (SV-Meldungen, EEL-Meldungen etc.) sei nur am Rande verwiesen.

 

Sofern es sich um einen Nichtarbeitnehmer handeln würde, entfiele die SV-Belastung und die Nebenbuchführung wäre machbar ...

 

VG

 

 

Gollum_auf_Crack
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 9
522 Mal angesehen

Also grundsätzlich muss es ja zzgl. der Besteuerung nach §37 b EStG (wie bei anderen Dritten) auch SV-pflichtig behandelt werden. Da nun mal jeder AN seine individuellen "Sätze" hat, geht m. E. eigentlich kein Weg an der Lohnabrechnung vorbei.

 

Einzige Ausnahme, die ich mir vorstellen könnte:

Wenn der AN in allen Bereichen vorher bzw. ohne Uhr schon die Beitragsbemessungsgrenze überschreitet, würde es zu keinen weiteren SV-Beiträgen führen. Ich glaube nicht, dass es dann verwerflich wäre, wenn man die pauschale LSt auf Mandantenebene über "Bewegungsdaten -> Steuerbeträge aus Nebenbuchführung -> Pauschale Steuern" abführen würde. 

 

PS: und für Krankengeld etc. wäre die Uhr dann auch unerheblich, weil sich das ja auch an der Beitragsbemessungsgrenze orientiert...

0 Kudos
Lohn-Zauberin
Beginner
Offline Online
Nachricht 4 von 9
485 Mal angesehen

Hallo Gollum _auf_Crack,

vielen Dank auch für Ihre Antwort und Hilfe.

Ja, der AN liegt mit seinem Gehalt über der BBG.

Wäre das dann so möglich, dass das Geschenk über die Nebenbuchführung abgerechnet werden kann..... oder soll das noch mit der Krankenkasse geklärt werden?

0 Kudos
Gollum_auf_Crack
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 5 von 9
448 Mal angesehen

also ich persönlich (ohne Gewähr 😉) würde es einfach über die Nebenbuchhaltung machen und so "manuell" in die LSt-Anmeldung bringen (mit KiSt und Soli natürlich). Die KK interessiert das - glaube ich - wenig, da sich mit Uhr die Beiträge in keinem Bereich verändern dürften. Wenn einer sich dafür interessieren wird, dann ein Prüfer für LSt oder SV. Aber auch die werden wohl nur fragen und nichts machen, wenn sich keine Änderung ergeben würde. 

 

Um sicher zu gehen, vielleicht eine Probeabrechnung mit und eine ohne Uhr machen, dass sich auch wirklich nichts im Bereich der SV anders zeigt. Und dann den Mandanten entscheiden lassen.

 

Alles in allem eine Praktikerlösung...aber grundsätzlich hat Lohnexperte natürlich Recht.

0 Kudos
deusex
Allwissender
Offline Online
Nachricht 6 von 9
429 Mal angesehen

@Gollum_auf_Crack  schrieb:

also ich persönlich (ohne Gewähr 😉) würde es einfach über die Nebenbuchhaltung machen und so "manuell" in die LSt-Anmeldung bringen (mit KiSt und Soli natürlich). Die KK interessiert das - glaube ich - wenig, da sich mit Uhr die Beiträge in keinem Bereich verändern dürften. Wenn einer sich dafür interessieren wird, dann ein Prüfer für LSt oder SV. Aber auch die werden wohl nur fragen und nichts machen, wenn sich keine Änderung ergeben würde. 

 

Um sicher zu gehen, vielleicht eine Probeabrechnung mit und eine ohne Uhr machen, dass sich auch wirklich nichts im Bereich der SV anders zeigt. Und dann den Mandanten entscheiden lassen.

 

Alles in allem eine Praktikerlösung...aber grundsätzlich hat Lohnexperte natürlich Recht.

 

Ich sehe für eine Pauschalierung mit 30% außerhalb der Lohnabrechnung kein Problem. Muss dann eben alles für alle AN im Jahr pauschaliert werden und manuell in der LSt-Anmeldung eingetragen werden, wenn ich mich nicht irre.

 

Eine Mandantin "beglückt" ihre Mitarbeiter jährlich im mitteleren fünfstelligen Bereich mit "Goodies" und die regelmäßige Lohnsteuerprüfung moniert an der Vorgehensweise nichts; warum sollte sie auch ?

Nichtsdestotrotz bleibt auch die Sozialversicherung am Ball . . . ob pauschaliert oder nicht.

0100011101110010011101010111001101110011 0101001001100001011011000111000001101000 0100110101100001011010010110010101110010
0 Kudos
anjuwan
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 7 von 9
348 Mal angesehen

Ich musste vor einiger Zeit einen ähnlichen Fall abarbeiten und habe mich ab dann für ein "halbseidenes" Verfahren für solche Geschenke entschieden:

 

Zuerst:
Erstellung Abrechnung ohne Geschenk, Abrechnung, Erstellung Zahlung, Druck  oder Versendung der Abrechnung für AN,

Danach (vor Monatsabschluss):

Löschen Abrechnung, Erfassung des Geschenkes als Sachbezug mit Übernahme Steuer/SV (dabei auf gleichen Nettobetrag wie bei erster Abrechnung achten), Abrechnung, Erstellung der Einzelzahlung (wegschmeißen)

Dann Monatsabschluss.

Bei einer Nachberechnung aus anderen Gründen im nächsten Monat kann es dann durchaus zu auf der Abrechnung ausgewiesenen Differenzen bei den Übernahme-Lohnarten für  SV und Steuer kommen. 

Cheers
0 Kudos
Lohn-Zauberin
Beginner
Offline Online
Nachricht 8 von 9
207 Mal angesehen

Vielen Dank für die Hilfe!

VG

0 Kudos
Lohn-Zauberin
Beginner
Offline Online
Nachricht 9 von 9
186 Mal angesehen

Danke für die Hilfe !

 

VG

0 Kudos
8
letzte Antwort am 28.10.2025 07:48:46 von Lohn-Zauberin
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage