Hallo,
ich habe einen Arbeitnehmer der seine Beschäftigung als Minijobber mit RV-Befreiung bei seinem AG begonnen. Später wurde zu SV-Pflicht gewechselt und nach einigen Monaten wieder zurück zum Minijob.
Meiner Meinung nach müsste ja für den Wechsel zurück zum Minijob ein erneuter Befreiungsantrag gestellt werden. Oder gilt der alte weiterhin, da das Beschäftigungsverhältnis als solches ja nicht beendet wurde?
M.E. müsste auch eine neue Befreiung vorgelegt werden, da das GFB-Verhältnis sehr wohl beendet wurde durch die versicherungspflichtige Beschäftigung.
@NaJu2008 schrieb:
Meiner Meinung nach müsste ja für den Wechsel zurück zum Minijob ein erneuter Befreiungsantrag gestellt werden.
Moin,
das ist richtig, siehe Beispiel 17 der Geringfügigkeitsrichtlinie (Richtlinien für die versicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen (Geringfügigkeits-Richtlinien)).
Viele Grüße
Uwe Lutz