Hallo zusammen,
ich habe folgenden Sachverhalt: Ein Mandant der eigentlich die Lohnsteuervoranmeldung vierteljährlich abgeben sollte wurde versehentlich in den Mandantendaten unter "jährliche Abgabe" erfasst. Soweit ich weiß kann man durch eine Wiederholungsabrechnung keine erneute Lohnsteueranmeldung erstellen. Daher habe ich die Lohnsteuervoranmeldung für das 1. Quartal jetzt über ELSTER übermittelt.
Jetzt meine Frage: Wenn ich jetzt ab April "vierteljährlich" in den Mandantendaten hinterlege, erzeugt LODAS dann bei der Juni Abrechnung die Lohnsteuervoranmeldung für das 2. Quartal? Funktioniert das dann also ab dem 2. Quartal?
Danke im Voraus
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Angehängte pdf darf auf keinem Lohn-Rechner fehlen.
Ihr Vorgehen war richtig, für das 2. Quartal sollte alles sauber laufen.
LG
Anne Koch
Ja.
Vielen Dank für die Antwort und die super PDF Datei.
Das heißt aber auch, wenn der April z. B. schon abgerechnet ist, müsste man das 2. Quartal auch manuell abgeben und ab Juli dann "vierteljährlich" hinterlegen, oder?
Nein, Sie hätten sogar mit einer Wiederabrechnung 03/2024 eine LSt-Anmeldung für das I. Quartal 2024 übermitteln können.
Für das II. Quartal muss dies spätestens mit der Juni-Abrechnung umgestellt werden.
Zitat aus der PDF-Datei:
Der Anmeldezeitraum kann spätestens mit einer Wiederabrechnung komplett des letzten Monats eines Quartals auf vierteljährlich geändert werden. Die vierteljährliche Lohnsteuer-Anmeldung enthält die Werte des jeweiligen Quartals.