Hallo,
ich würde gerne wissen, ob wir ohne Abrechnungsprobleme einem Bestands-MA welcher jetzt zum 01.09.25 von SV-pflichtig in GfB wechselt im nächsten Monat noch eventuelle Plusstunden/Mehrarbeitsstunden für 08.25 auszahlen können? Oder wir besser eventuelle Mehrarbeitsstundenauszahlungen noch diesen Monat mit rein packen sollten.
Wir hatten so einen Fall leider bisher noch nicht.
VG Kerstin
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Rechnest du den unter zwei verschiedenen Personalnummern ab?
Nein wir würden es gerne aus diversen Gründen bei einer PN lassen
Wenn im Idealfall mit einem Stundenzettel nachweisbar ist, dass die Überstunden in 8/25 entstanden sind, sollte es kein Problem sein, den August im September zu korrigieren.
Ok ja die Stunden sind nachweisbar wegen Urlaubs- und Krankheitsvertretung.
Vielen Dank.
in dem Fall über die Bewegungsdaten / Nachberechnung Standard erfassen für den richtigen Monat.
Außerdem: Nicht mit Austritts- und neuem Eintrittsdatum arbeiten, sondern das Beschäftigungsverhältnis ununterbrochen weiter laufen lassen. sonst ist auch keine Nachberechnung möglich.