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Wechsel der Mandantennummer in LODAS

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letzte Antwort am 15.10.2025 14:01:18 von UBlM
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_wn
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 3
194 Mal angesehen

Ich habe das Gefühl ich verstehe keine der Anleitungen, als würde mir eine wichtige Zwischeninfo fehlen.

Mandantenbestand LODAS jetzt (fiktiv)
12345/100 - sowohl lokaler Bestand als auch RZ (geht das überhaupt anders?)

benötigt wird 
12345/10100, weil DUO, Zahlungsverkehr etc. darunter liegen und das natürlich sehr doof ist.

Offensichtlich gleiche Mitgliedschaft, aber welchen Weg gehe ich jetzt

(1)
- Stammdaten ans RZ senden (24 h warten)

- dann Mandantenübertrag RZ --> LODAS auf neue Mandantennummer übertragen? (wieder 24 warten) --> kommt dann alles mit?

(2)
- Bestand über Mandantenmanager kopieren?

Man macht nur 1, oder? Und den alten Bestand kann oder muss ich als anwendungspezifischen Fall aufheben?

Stimmt es, dass man dann die Zahlungen aus abgerechneten Monaten danach nicht an Bank online übergeben kann ohne Wiederabrechnung?

Ich hab so viele Infos dazu gelesen, dass ich mich erfolgreich verwirrt habe. Kann mich jemand kurz in die richtige Richtung schubsen? 😫 Da wäre ich sehr dankbar. 🍀

Wenn ich einen Beitrag übersehen habe, nehme ich auch einen kommentarlosen Link.

jena
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 2 von 3
178 Mal angesehen

Sind schon Abrechnungen erfolgt? Dan liegen die Daten ja schon im RZ, also Mandantenübertrag im RZ durchführen, ist das erfolgt im LODAS die Stammdaten aus dem RZ abrufen (auf der neuen Nummer)

 

Wurde alles gerade frisch angelegt auf der falschen Nummer, dann kannst du lokal umkopieren.

 

https://apps.datev.de/help-center/documents/1036564

UBlM
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 3
47 Mal angesehen

Hallo,

 

ich habe jetzt so einen ähnlichen Fall.

Aus einer GbR wurde nun eine Einzelpraxis. Betriebsnummer bleibt bestehen. Nur Steuer- und Unternehmensnummer neu ab Änderung.Natürlich ändert sich auch der Name des AGs.


Für die Rechnungsschreibung könnte man "nur" eine neue Zuordnung vornehmen lassen ... und müsste keinen Mandantenübertrag von der alten Mandantennummer auf die neue Mandantennummer vornehmen.


Aber ist das wirklich richtig? Oder sollte auf alle Fälle ein Mandantenübertrag vorgenommen werden?

Im Grunde kommt man zum selben Ergebnis .... aber ist es der richtige Weg?

 

Ansonsten würde ich nicht verstehen, auch wenn es nur intern in der Kanzlei hier ist - warum dieser Schritt beschrieben wird.

Bei neuer Zuordnung nur ist dann die Zentrale Mandantennummer die neue und bei Mandant sieht man ja weiterhin die alte Mandantennummer ...

 

Vielen herzlichen Dank bereits für die Antworten!

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letzte Antwort am 15.10.2025 14:01:18 von UBlM
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