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Vorzeitig Beendigung Elternzeit, erneut schwanger und Aushilfstätigkeit

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letzte Antwort am 14.04.2026 16:00:22 von mandyhochgräber
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Ulrike27_5
Aufsteiger
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Nachricht 1 von 4
345 Mal angesehen

Hallo liebe Community, 

 

folgendes Problem: 

Mitarbeiterin von einer Mandantin (Friseur) wäre eigentlich noch bis Mitte 2027 in Elternzeit. Sie hat dann 2025 dort im Salon als Aushilfe gearbeitet. Ich habe das über 2 Personalnummern abgerechnet (1x für die Elternzeit und 1x als Aushilfe). 

So, jetzt hat mir die Mandantin mitgeteilt, dass die Mitarbeiterin und sie die Elternzeit mit beidseitigem Einverständnis zum 13.03. beendet haben. Mitarbeiterin ist erneut schwanger und würde in Mutterschutz ab dem 22.04. gehen. 


Durch die Beendigung der Elternzeit am 13.03. ergibt sich nun folgendes Problem: Ab dem 14.03. wird automatisch die Haupt-Personalnummer wieder aktiv. Ich muss sie dann mit dem vollen Gehalt abrechnen, während die Aushilfs-Nummer ab diesem Tag nicht mehr genutzt werden darf. Das wäre für Sie unnötig teuer, da sie ja tatsächlich kaum gearbeitet hat.

Ach ja, die Mitarbeiterin hat kein Beschäftigungsverbot und ist auch nicht krank geschrieben

Kann man die Beendigung der Elternzeit stornieren? Oder ist jetzt das Kind in den Brunnen gefallen?

Vielen lieben Dank

LarsSchladitz
Einsteiger
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Nachricht 2 von 4
314 Mal angesehen

Hallo Ulrike,

 

ich verstehe jetzt noch nicht so ganz, weshalb unter der Personalnummer der Elternzeit ein volles Gehalt abgerechnet werden sollte?

Hier doch nur anteilig das Gehalt ab dem 14.03.2026, oder?

Das Ende der Elternzeit mit dem Datum 13.03.2026 überschreiben und bei fest eingegebener Entlohnung darauf achten, dass bei "Kürzung" k/k hinterlegt ist, dann sollte alles funktionieren.

 

Im Minijob auch nur Gehalt bis 13.03.2026 und abmelden.

 

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Ulrike27_5
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 4
289 Mal angesehen

Sorry, das war ein Schreibfehler von mir. 

Für März und April ist es jeweils das anteilige Gehalt. 

Meine Frage wäre, ob die Beendigung der Elternzeit evtl. wieder storniert werde kann? Oder ob das jetzt einfach nur "dumm" gelaufen ist, die Elternzeit vorzeitig zu beenden. Also vor Beginn vom Mutterschutz. Da die Arbeitgeberin jetzt Gehalt bezahlen muss, obwohl die Mitarbeiterin nicht voll gearbeitet hat

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mandyhochgräber
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 4
252 Mal angesehen

Sollte die Elternzeit nicht erst zu dem Tag vor Beginn der neuen Mutterschutzfrist beendet werden?

Andernfalls hätte die Arbeitnehmerin ja im Zeitraum zwischen Ende der Elternzeit und Beginn Mutterschutz ihre Arbeitszeit in voller Höhe abzuleisten. Warum sollte sie sonst Gehalt in entsprechender Höhe erhalten, wenn sie nicht die volle Arbeiutsleistung erbringt, aber auch nicht im Beschäftigungsverbot ist?

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letzte Antwort am 14.04.2026 16:00:22 von mandyhochgräber
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