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Vorwegabrechnung oder Wiederabrechnung einzelne PNR - leider dringend!

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letzte Antwort am 29.09.2021 15:37:21 von floreana
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floreana
Fortgeschrittener
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Liebe Mitstreiter, 

 

ich habe bereits letzen Freitag für einen Mandanten eine Wiederholungsabrechnung komplett für September angestellt. Nun müssen zwei Mitarbeiter nachberechnet werden: sie erhalten noch sonstige Bezüge.

 

 Kann ich nun heute eine Vorwegabrechnung Oktober machen (obwohl wir noch nicht im MOnat Oktober sind), so dass lediglich die nachberechneten Beträge abgerechnet werden und die bereits erfolgte Auszahlung im September davon unberührt bleibt? Dann würde den Mitarbeitern lediglich der Differenzbetrag überwiesen. Das wäre mir am liebsten.

 

Oder kann ich nach der bereits erfolgten kompletten Wiederabrechnung jetzt noch eine Wiederabrechnung einzelne PNR für die beiden anstellen? Müsste ich dann den Betrag, den sie bereits Netto erhalten haben im Nettobereich abziehen? Ich vermute schon....

 

Was ist sinnvoller?

 

1000 Dank für Hilfe!!! 

m_brunzendorf
Meister
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Hallo.

 

Ich bin mir nicht sicher, ob ich die Frage richtig verstanden habe.

 

Solange Sie in Lodas den Oktober noch nicht "erstabgerufen" haben, können Sie den September wiederholen (ob einzelne Personalnummern oder komplett) so oft Sie wollen. Je nach dem, was Sie ändern, gibt aber natürlich mit jeder Änderung eine neuen Beitragsnachweis für die Krankenkasse oder eine neue Lohnsteueranmeldung.

 

Viele Grüße

„Rette die Cheerleaderin, rette die Welt!“
Uwe_Lutz
Unerreicht
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@floreana  schrieb:

 

 

 Kann ich nun heute eine Vorwegabrechnung Oktober machen (obwohl wir noch nicht im MOnat Oktober sind), so dass lediglich die nachberechneten Beträge abgerechnet werden und die bereits erfolgte Auszahlung im September davon unberührt bleibt?


Moin,

 

mit der Vorwegabrechnung Oktober 2021 würde für diese Mitarbeiter aber auch die normale Oktober-Abrechnung mit erstellt.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

floreana
Fortgeschrittener
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Diese treten Ende September eh aus. Ich hätte gerne dass die Korrektur zu der ersten Abrechnung erkennbar ist. 

 

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Uwe_Lutz
Unerreicht
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@floreana  schrieb:

Diese treten Ende September eh aus. Ich hätte gerne dass die Korrektur zu der ersten Abrechnung erkennbar ist. 

 


 

Dann können Sie dies mit einer Vorwegabrechnung für Oktober 2021 mit einer Nachberechnung 09/2021 lösen.

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floreana
Fortgeschrittener
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Herzlichen Dank mal wieder an alle! 

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letzte Antwort am 29.09.2021 15:37:21 von floreana
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