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Vortragswerte Lohnkonto in LODAS

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letzte Antwort am 27.02.2024 15:48:00 von Betül_Kilic
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a_e_
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Für die DEÜV und den Lohnnachweis ist es erforderlich, dass für jeden Monat, der gemeldet werden soll und nicht abgerechnet wurde, das gesamte monatliche unfallversicherungspflichtige Entgelt monatsweise vorgetragen wird.

Bei den SV-Werten kann man die Eintragung kumuliert vornehmen:

Ist ein Mitarbeiter das ganze Jahr über bei dem Mandanten beschäftigt sind die kumulierten Werte unter Januar vorzutragen. Wenn ein Mitarbeiter unterjährig eingetreten ist, tragen Sie bitte die kumulierten Werte unter dem Eintrittsmonat vor.

Hinweis: Wir empfehlen, die Werte monatlich vorzutragen.

(Dok. 5303317)

Meine Frage: funktioniert das auch bei den UV-Werten oder müssen diese monatlich erfasst werden, damit der Lohnnachweis stimmt?

MfG

A.E.

DATEV-Mitarbeiter
Laura_Klaus
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo A.E.,

für die UV-Werte gilt das gleiche Prinzip wie für die SV-Werte:
Sie können die Lohnkonto-Werte kumuliert erfassen. Unsere Empfehlung für die UV ist jedoch der monatliche Vortrag.

Viele Grüße
Laura Klaus
Personalwirtschaft
DATEV eG

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yvonneyildiz
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Ich muss das Thema nochmal aufgreifen.

Auch ich musste die Lohnwerte von Jan. bis Mai 2022 vortragen. Auch die Angaben zur Unfallversicherung wurden nachgetragen.

Nun bekomme ich ein Schreiben von der Unfallversicherung, das nur der Dezember in der Jahresmeldung gemeldet wurde.

Wie kann ich in LODAS diese Meldung stornieren und die vorgetragenen Werte und die eigentlichen Abrechnungen die wir ab Juni 2022 erstellt haben, in einer Gesamtsumme an die UV übermitteln?

 

Vielen Dank für Ihre Hilfen

Yvonne Yildiz

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DATEV-Mitarbeiter
Betül_Kilic
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Hallo Yvonne,


ein Vortrag von Vorbeschäftigungswerten oder Lohnkonto Ergebniswerten wird aufgrund gesetzlicher Vorgaben nicht für den digitalen Lohnnachweis berücksichtigt, sondern nur für die UV-Jahresmeldung mit dem Meldegrund 92.

 

Für die Unfallversicherung muss im vorherigen Abrechnungssystem ein sog. Teillohnnachweis mit Sondertatbestand (z. B. Systemwechsel UV06) erstellt werden.

Auf der Auswertung 420 – Einzelaufstellung Unfallversicherung werden daher nur die in LODAS abgerechneten Werte für die Unfallversicherung ausgewiesen.

 

Auf der UV-Jahresmeldung werden die vorgetragenen Werte berücksichtigt. Die UV-Jahresmeldung wird zusammen mit der DEÜV-Jahresmeldung erstellt. Auf der Auswertung 63 – DÜ-Protokoll: An-/Abmeldungen und Jahresmeldungen kann dies nachvollzogen werden.


Der Lohnnachweis sollte dennoch ab dem Monat erstellt werden, ab dem auch die Abrechnung über LODAS durchgeführt wird. Aus diesem Grund prüfen Sie, ob in LODAS unter Mandantendaten | Sozialversicherung | Unfallversicherung | Mitgliedschaften, Registerkarte Gefahrentarifstellen die Hauptgefahrentarifstelle im kleinsten Monat gekennzeichnet ist.


Ist dies nicht der Fall, erfassen Sie in der Spalte HautpGTS das Kreuzchen.

Beste Grüße Betül Kilic
Personalwirtschaft | DATEV eG
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yvonneyildiz
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Liebe Betül,

 

vielen Dank für die Rückmeldung.

Das was ich schon sagen kann ist, das der Vorberater keinen Teillohnnachweis mit Sondertatbestand erstellt hat. Dies wurde mir gestern von der BG mitgeteilt.

 

Das Kreuzchen war leider erst ab 12.2022 gesetzt. Super! Vielen Dank für die Info.

 

Kann ich dennoch das Kreuzchen bis rückwirkend Januar 2022 setzen oder erst mit unserer Lohnabrechnung Juni 2022? Da wie gesagt der Vorberater keine Meldungen erstellt hatte.

 

LG

Yvonne

 

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DATEV-Mitarbeiter
Julia_Nagengast
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Hallo Yvonne,


das "X" für die Hauptgefahrtarifstelle können Sie erst ab dem Monat setzen, ab dem über

LODAS abgerechnet wurde.

 

Das heißt, wenn der Vorberater ebenfalls über LODAS abgerechnet hat, können Sie das "X"

bereits ab 01/2022 setzen.


Haben Sie den Mandanten von Lohn und Gehalt oder aus einem Fremdsystem übernommen,

kann das "X" erst ab 06/2022 gesetzt werden.

Viele Grüße Julia Nagengast
Personalwirtschaft | DATEV eG
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yvonneyildiz
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Hallo Julia,

 

vielen Dank für ihre Antwort.

Dann muss sich unser Mandant noch einmal mit dem Vorberater in Verbindung setzen,

denn der Vorberater hat über Lohn und Gehalt abgerechnet und er hat leider keine

Abmeldung vorgenommen.

 

Die Dame von der BG meinte ich solle es über SV-net erfassen und dann müssten eben die

ersten fünf Monate durch uns geschätzt werden.

 

Ich werde jetzt erstmal das Häkchen ab Juni setzen und dann der Mandantin mitteilen, das der

Vorberater sie bis zum 05.2022 in der BG abmelden soll.

 

Vielen Dank

LG

Yvonne

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ZN
Einsteiger
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Hallo Frau Nagengast,

wir haben einen ähnlichen Fall, weswegen ich das Thema gerne nochmal aufgreifen würde.

Bei einem im Oktober 2023 übernommenem Mandanten wurde das UV-Brutto trotz Vortrag in den Lohnkonto Ergebniswerten nicht für die UV-Jahresmeldung (Meldegrund 92) herangezogen. Über einen Servicekontakt hat man uns dazu geraten, das "X" für die Hauptgefahrtarifstelle ab Januar zu setzen. Dadurch wurden die 92er Meldungen korrigiert, allerdings wurde gleichzeitig der Teillohnnachweis für Oktober-Dezember storniert und fürs ganze Jahr 2023 übermittelt.

Meinem Verständnis nach sollte ein Vortrag in den Lohnkonto Ergebniswerten nicht für den digitalen Lohnnachweis berücksichtigt werden - wie können wir den bescheinigten Zeitraum des Lohnnachweises wieder auf Oktober-Dezember ändern, ohne dass die 92er Meldungen erneut storniert werden?

Vielen Dank.

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DATEV-Mitarbeiter
Betül_Kilic
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Hallo,


ein Vortrag von Vorbeschäftigungswerten oder Lohnkonto-Ergebniswerten wird aufgrund gesetzlicher Vorgaben nicht für den digitalen Lohnnachweis berücksichtigt, sondern nur für die UV-Jahresmeldung mit dem Meldegrund 92.


Der Grund für die Änderungen des Zeitraums für den digitalen Lohnnachweis ist die Änderung der Haupt-Gefahrtarifstelle ab Januar 2023.

Mit dieser Änderung wurde der digitale Lohnnachweis geändert und für das gesamte Jahr erstellt.


D.h., Sie müssten die Haupt-Gefahrtarifstelle wieder ab Oktober kennzeichnen und nicht ab Januar 2023.


Damit die UV-Jahresmeldung jedoch mit den gesamten Werten erstellt wird, folgen Sie gerne der Anleitung gemäß https://apps.datev.de/help-center/documents/1008320 .

Beste Grüße Betül Kilic
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 27.02.2024 15:48:00 von Betül_Kilic
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