Hallo alle zusammen,
vielleicht kann mich jemand erleuchten.
Bei meinem Lohn, wenn ich das richtig verstanden habe, wir das Insolvenzgeld vorfinnanziert. Eröffnung des Insolvenzverfahren ist am 01.07.25. Die Insolvenz wurde am 16.04 gemeldet, Insolvenzverwalter etc. sind da.
Ich verstehe leider nicht so recht, ob ich daher jetzt schon das mit der Anlage der verschiedenen Mandantennummern wg. der DEUV Meldung beachten muss? Ich habe da zwar ein Lohnbüro, denen ich dann die Probeabrechnungen zusenden soll und die mir sagen, welche Lohnbestandteile insolvenzgeldfähig sind, aber so bezogen auf Lodas kann ich da keine Hilfe erwarten. Bei denen hört sich das so easy an, als ob ich den Lohn einfach ganz normal weiter mache und lediglich die Lohnsteuer unterdrücke.....ich bin da aber extrem verunsichert bezüglich der Beitragsmeldungen.
Kann mir jemand aus eigener Erfahrung helfen?
Danke. Grüße
Typo im Titel korrigiert durch @Dirk_Jendritzki
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Meldetechnisch erfolgt aktuell nichts. Erst wenn tatsächlich zum 01.07.2025 das Insolvenzverfahren eröffnet wird, sind auch SV-Meldungen abzugeben, da dann besondere Meldungen abzugeben sind und ggf. ein oder mehrere neue Mandanten angelegt werden muss.
Die Beschäftigungszeit bis zur Insolvenzeröffnung wird sv-rechtlich durch den AG gemeldet. LSt-rechtlich nur vor dem Insolvenzgeld, da die Arbeitsagentur selbst das Insolvenzgeld bescheinigt (wg. Progressionsvorbehalt).
Vielen dank für die Info! 🤗
Genau wie Herr Behrens schreibt.
Vorerst keine Meldung.
SV-Meldung geht raus (auch wenn nicht gezahlt wird)
Lohnsteuer unterdrücken.
BV-Verträge werden nicht mehr ausgeführt.
Wichtig ist alle freiwilligen KV-Versicherten sofort als Selbstzahler zu schlüsseln.
Kein Abzug des Beitrages mehr in der Gehaltsabrechnung.
Sonst müssen diese Mitarbeiter ggf. doppelt zahlen