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Vorerfassung bei Gehältern

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letzte Antwort am 26.04.2023 16:22:31 von HJansen
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Nicole-
Einsteiger
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Guten Morgen,

 

ein Mandant nimmt jetzt die Vorerfassung über Monatserfassung selber vor.

 

Mit den Löhnen (Minijob) klappt das ja super. Jedoch soll Sie auch die Krankenzeiten und Urlaube für die Angestellten mit Gehältern eingeben, was nicht funktioniert.

 

Ist die Erfassung U und K für Gehälter mit AS ohne LA überhaupt auf diesen Weg möglich?

Welche Einstellungen muss ich vornehmen, wenn es möglich ist?

 

Ich wünsche euch n schönen Mittwoch.

 

Gruß Nicole

 

 

metalposaunist
Unerreicht
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Lohnvorerfassung online via DUO oder mittels Excel Tabelle?

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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Nicole-
Einsteiger
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@metalposaunist Die Verfassung findet über DUO statt. 

t_r_
Allwissender
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Hallo,

 

was funktioniert nicht?

 

Haben Sie die Ausfallschlüssel unter Extras | Konfiguration | Ausfallschlüssel freigegeben.

 

Die Erfassung muss über den Punkt Bewegungsdaten | Kalendarium erfolgen.

 

Viele Grüße

Thomas Reich

HJansen
Einsteiger
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Hallo,

 

die Erfassung von Fehlzeiten muss über die Kalendariumserfassung und nicht über die Monatserfassung vorgenommen werden, wenn man das denn so möchte. 

 

Alternativ, wenn der Urlaub nur für die Urlaubsstatistik benötigt wird, kann mit der Lohnart 8560 (Statistiklohnart genommener Urlaub) der genommene Urlaub als Wert (z.B. 5 Tage) in der Monatserfassung erfasst werden.

Für die Krankheitszeiten funktioniert das wiederum nicht. (AAG Antrag, 6 Wochen Frist)

Außerdem gibt es leider in der DATEV Lohnvorerfassung Online keine Möglichkeit Rückrechnungsmonate zu erfassen. 

 

Insgesamt finde ich die Kalendariumserfassung im Unternehmen Online sehr unübersichtlich und bedienerunfreundlich. 

Die Excel Vorerfassungstabellen mit Makro´s laufen oft nicht störungsfrei oder können aufgrund Sicherheitsrichtlinien nicht beim Mandanten eingesetzt werden.

 

Ich bin inzwischen auf den ISWL Excel Lohn Konverter umgestiegen für Lohnmandate, die eine Vielzahl von Kalender- oder anderen Bewegungsdaten verarbeiten müssen. Damit kann ich für wiederkehrende Eingabedaten Excel Konfigurationen hinterlegen und muss diese nur noch einlesen und verarbeiten. Vor allem aber ist die Eingabe seitens Mandantenseite benutzerfreundlicher.

 

Beste Grüße

 

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Nicole-
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@t_r_ 

Irgendwie möchte ich wohl wieder mehr als geht.

Im Duo steht, dass das Kalendarium für die Arbeits- und Ausfallzeiten für Mitarbeiter im Baugewerbe ist.

 

Mein Mandant erfasst nur die gesamten Monatsstunden, Krankentage, Urlaubstage und Kilometergeld. Die Monatserfassung ist da schon gut. Klappt für die Minijobber auch richtig gut.

 

Alle LA und AS stehen dafür bereit. 

Frage ist nun, ob man auch irgendwie krank und Urlaub für Gehaltsempfänger mit AS aber ohne LA eingeben kann.

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Nicole-
Einsteiger
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@HJansen 

 

Das mit der LA 8560 ist ne super Idee. 

 

Das die Rückrechnung nicht möglich ist weiß ich. Jedoch habe ich der Mandantin die 5 Folgemonate freigegeben, sodass sie Krankenzeiten auch Montagsübergreifend eingeben kann.

 

Danke für den Tipp.

 

Gruß Nicole

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HJansen
Einsteiger
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Hallo,

 

wir rechnen auch Nicht-Baulohn-Mandanten, die die Kalendererfassung nutzen, ab.

 

In der Monatserfassung kann ich immer nur PN-Nr., Lohnart, Wert, Einheit eingeben, aber keine Ausfallschlüssel.

Dann werden für die Minijobber in der Monatserfassung mit der Lohnart die Gesamtstunden erfasst, aber keine Ausfallschlüssel, das ist wiederum nur über die Kalendererfassung (auch für Nicht Baulohnmandate) möglich.

 

HJansen_2-1655904622915.png

 

 

Ist aber der Ausfallschlüssel U mit einer Lohnart in der Konfiguration vorbelegt und soll dieser für Angestellte ohne Lohnart gelten, funktioniert das nicht mit demselben Ausfallschlüssel oder man müsste jedesmal bei Übernahme die Lohnart entfernen, das halte ich für nicht praktikabel

 

 

 

HJansen_0-1655903750474.png

HJansen_1-1655903815704.png

 

 

t_r_
Allwissender
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Nachricht 9 von 12
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Sie sollten - auch, wenn es kein Baulohn ist - die Kalendererfassung in DUO nutzen können. Es spielt auch keine Rolle, dass die Ausfallschlüssel ohne Lohnart hinterlegt sind.

 

Der Mandant kann, genau wie Sie auch, die Kalenderbuchungen in DUO ohne Lohnart für die Gehaltsbezieher erfassen.

Nicole-
Einsteiger
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Guten Morgen,

 

ich danke euch für die Hilfe.

 

@HJansen Ich habe die Eingabe gleich mal ausprobiert. Der LA kommt automatisch, wenn ich den AS eingebe. Die LA lässt sich aber total unkompliziert löschen und ohne meckern übernehmen.

 

Bei der Lohnart ist ja das * und das steht "in diesen Feldern müssen Sie Eingaben vornehmen". Somit hatte sich das Thema da für mich erledigt. Das das Feld trotzdem optional ist, war mir durch das * nicht bewusst.

 

Gruß und schönen Tag.

Nicole

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MoniqueMotloszynski-Münch
Beginner
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Hallo @HJansen 

 

Wir wollen auch auf ISWL Excel-Lohn-Konverter umsteigen. Wie sollte eine Tabellen-Vorlage für den Mandanten mit Kalendarium (es gibt hier Nachzuschläge und verschiedene Zuschlagshöhen, je nach Zugehörigkeit) aussehen? Hätten Sie da vielleicht eine Beispiel Vorlage?

 

Beste Grüße

Kanzlei-Organisationsbeauftragte/r
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HJansen
Einsteiger
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Wir haben die Dateien über DATEV erhalten. Ich denke nicht, dass es erlaubt, die Dateien über diesen Kanal zu teilen.

 

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letzte Antwort am 26.04.2023 16:22:31 von HJansen
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