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Vertragsstrafe für Auflösung des Arbeitsverhältnisses vor Antritt durch den Arbeitgeber

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letzte Antwort am 24.07.2023 14:10:55 von lohnexperte
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Anjuli
Beginner
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Hallo zusammen,

 

unsere Arbeitsverträge beinhalten den Passus, dass die Kündigung vor Antritt des Arbeitsverhältnisses wechselseitig ausgeschlossen ist und nur mit einer Vertragsstrafe zu lösen ist.

 

Zum ersten Mal wird es uns als Arbeitgeber treffen, dass wir einen Vertrag vor Beginn auflösen und dem "ehemals zukünftigen Mitarbeiter" eine Vertragsstrafen zahlen.

 

Die Frage, die sich uns nun stellt, ist: wie rechnen wir das ab? Über LODAS? Wir hatten zuerst an eine Zahlung analog einer Abfindung mit Steuerklasse 6 gedacht, aber über LODAS würden wir den Mitarbeiter ja dann als Beschäftigten anlegen, was er nicht ist.

 

Hat das einer von euch schon mal gemacht? Oder eine Idee dazu?

 

Vielen Dank im Voraus!

pogo
Experte
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Nachricht 2 von 4
542 Mal angesehen

Was oder wen du in LODAS zu Abrechnungszwecken anlegst, hat ja keine Auswirkungen auf arbeitsrechtliche bzw. vertragliche Beziehungen.

Wenn ich einen Erben anlege, um noch Urlaubsabgeltungen eines Verstorbenen auszuzahlen, wird der ja auch nicht zum Beschäftigten des Mandaten. Da würd ich mir keine Gedanken machen.

 

Ob er dann mit 6 oder 1 abgerechnet werden kann, würde ich beim Arbeitnehmer und/oder Finanzamt erfragen. Ich weiß nicht, ob es da besondere Regelungen geben könnte.

Chris607
Fortgeschrittener
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Nachricht 3 von 4
533 Mal angesehen

Aus der Einkommen- und Lohnsteuerpflicht wird man wohl nicht herauskommen (§ 2 LStDV). Insofern würde ich denjenigen als Mitarbeiter anlegen und eine entsprechende Abrechnung mit Einmalbezug vornehmen. Steuerabzugsmerkmale entsprechend ELStAM. Wenn Ihr euch nicht sicher seid, bestände natürlich auch die Möglichkeit einer Lohnsteueranrufungsauskunft.

lohnexperte
Fachmann
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Nachricht 4 von 4
411 Mal angesehen

Guten Tag,

 

ich argumentiere mal in eine ganz andere Richtung bzw. stelle mal die Frage in den Raum:

 

Handelt sich tatsächlich um Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit? Oder handelt es sich hier um eine Entschädigungszahlung, die innerhalb der sieben Einkunftsarten gar nicht bzw. an anderer Stelle zu finden ist?

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

 

 

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letzte Antwort am 24.07.2023 14:10:55 von lohnexperte
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