Hallo liebe Community,
wir haben eine Mitarbeiterin, die Mitglied eines Versorgungswerks und aufgrund ihres SV-Jahresarbeitsentgelts auch noch Firmenzahler ist (BGRS 9011).
Nun geht sie ab Mai 2025 in die Altersteilzeit (Blockmodell). Aufgrund dessen, dass das Gehalt halbiert wird, wird sie nun wieder KV-pflichtig.
Wie verhält es sich mit dem Versorgungswerk? Wird weiterhin dort eingezahlt, also auch während der Altersteilzeit?
Wenn wir nämlich eine Probeberechnung für die ATZ erstellen (BGRS 1011), rechnet LODAS einen deutlich höheren Versorg. AG-Zuschuss (LA 9701) als ohne ATZ. Kann das so seine Richtigkeit haben?
Vielleicht hatte jemand auch mal so einen Sonderfall 🙂
Vielen Dank vorab!
Beste Grüße
Sarah Seibel
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Ich würde beim Versorgungswerk anrufen und nachfragen
Ich würde sagen solange bis sie nicht die Regelaltersrente erreicht hat bzw. bis das Versorgungswerk Rente auszahlt weiter Einzahlung dorthin .
Warum sollte die Rentenbeiträge hier nicht dorthin gehen und somit die spätere Rente erhöhen?
Sobald das Versorgungswerk Rente zahlt RV warscheinlich an die Deutsche Rentenversicherung. Aber ich würde auch hier Rücksprache mit dem Versorgungswerk halten
Ein Versorgungswerk hängt nicht vom Einkommen sondern vom Beruf ab.
Deshalb müsste es m.E. auch dort weiter gezahlt werden. GGf. mal mit dem Versorgungswerk sprechen.
Das Versorgungswerk ist das was für uns die DRV (Rentenversicherung) ist.
Bei der Altersteilzeit halbiert sich das Gehalt, aber die Rentenbeiträge bleiben bis zur Rente konstant auf dem Level vor der Altersteilzeit. Damit sollen die Arbeitnehmer bei ihrer späteren Rente keinen Nachteil haben, wenn sie die letzten Jahre vor der Rente kürzer treten müssen und weniger verdienen. Den höheren Beitrag (Ausgleich zwischen altem und neuen Gehalt) zahlt der AG.